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, quidiref. und was sich sonsten. ngch.Maaß der neuen Proceß Ordnung gebühret verhan delt, mit. der
Verwarnung ihr erscheinet und thut solches alsdann oder nicht daß Ihr weiter nicht gehöret, son
dern gewiß piLcluöiret und auf der geschickt erscheinenden Creditorum förmlich Anrüsten ergehen
und erkannt werden soll W. R. Wornach Ihr Euch zu achten- Cassel den 29ten Iun. 1771.
Bürgermeister und Rath daselbst.
9) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen , was gestalten Wir ad
instantiam verschiedener sich gemeldeter ('rediturum über des verstorbenen hiesigen Bürger tt. Crgr
mer Ioh. Christian Umbachs und dessen Ehefrauen Vermögen, den Concurs Proceß erkannt und
Terminum’praejudicialem ad liquidandum credita auf Dienstag den UtenOtt. a. c. anberahMt ha
ben- Wir citire» heischen und laden demnach Euch sämtl. des verstorbenen hiesigen Bürger uii-
Cramer Ioh. Christian Umbachs und dessen Ehefrauen Creditore? hiermit von Amts- Gerichts u.
Rechtswegen zum iten 2ten und zten mithin ein für allemahl, und wollen das ihr in prafixo cor
' Uns auf hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichts Stunde ohnausbleiblich und in allein in-
'ñrust erscheinet, Eure habende Forderungen der Dehör liquidine und was sich sonsten nach Maaß
der neuen Proceß Ordnung gebühret verhandelt, mit der Verwarnung Ihr erscheinet und thut sol-
. ches alsdann oder nicht, daß Ihr weiter nicht gehöret, sondern gewiß pnedudim uud aus der ge
schickt erscheinenden Creditorum förmlich Anrüsten ergehen und erkannt werden soll. W. R. Wor
nach Ihr euch zu achten. Cassel den iten Julii 1771.
Bürgermeister und Rath daselbst.
10) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen was gestalte« Wir ad
' instantiam verschiedener sich gemeldeter Creditorum über des alhicr wohnhaft gewesenen Apothccker
' George Henrich Keller und dessen Ehefrauen Vermögen, den Concurs Proceß erkannt, und Ter
minum praejudicialem ad liquidandum eredita auf Fkkytag den i8tkN Oct. a. c. anherahmt haben.
Wir citireti heischen und laden demnach Euch sämtl. des alhicr wohnhaft gewesenen Apothccker
George-Henrich Keller und dessen Ehefrauen Creditore? von Amts- Gerichts- und Rechtswegen
^zgm iten 2ten und ztcn mithin ein für allemahl, und wollen daß Ihrin prxstxo peremtorio m
Uns auf. hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichts Stunde ohnausbleiblich und in allem in
struí erscheinet, Eure habende Forderungen der. Behör liquidim, und was sich sonsten nach Maaß
der neuen Proceß Ordnung gebühret verhandelt, mit der Verwarnung ihr erscheinet, und thut
solches alsdann oder nicht, daß ihr weiter nicht gehöret sondern gewiß praecludiret und auf der ge
schickt erscheinenden Creditorum shtml. Anrüsten ergehen und erkannt werden soll. W. R. Wort
nach-Ihr Euch achten. . Cassel den i6len Julii 1771.
Bürgermeister, und Rath daselbst.
n)‘ Es hat der hiesige Schutzjude Jacob Battin wegen überhäufter Schulden bonis cedirt, und um
Eröffnung des Concurses gebethen; Nachdem nun diesem Suchen statt gethan und Término; ad
' liquidandum peremtorius aufMittwochcn den 2 lten Aug. a. c. praefigirt worden; So werden M
I* und jede Creditores des gedachten Jacob Bassins zu besagtem Termin hiermit edictaliter & pe*
remtorie citirt , ihre Forderungen alsdann so gewiß vor hiesigem Amte zu liquidiseli als wicdrir
zcnfals der ohnsehlbaren prsedution zu gewärtigen. Bovenden den riten May 177'-.
F. H. R. Amt daselbst, Otto Friederich Gleiin.
Verkauf ^ Sachen.
1) Nachdem uns ad instantiam des Hof-Fourier Keils Erben alhicr von Hochsürst! Regierung co^'
. mittitfi worden, deren alhier in der Castenalsgasse zwischen dem Gemeinden Burgermstr. Do"'
mar und dem Gärtner Schabacker gelegene Behauffung auf das mehreste Gcbolt zu verkauf,",
vnd hierzu Terminus auf Donnerstag den Nten Aug. schlerskünfrig prLÜgiret worden; Als rönne»
diejenige, welche auf besagte Behausung zu bieten gesonnen sich in prolixo vor hiesigem '
Gericht aygebcn, ihr .Gebott thu.n und auf den Glockenschlag 12 Uhr der ohnschlbahren
, von gxwamgen. Sign, Cassell de» xitcn Julii 1771.
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