Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1771)

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versichert dargegcn elncn jeden nach Standesgebühr, gegen billige Bezahlung, .aus das hvnckseste 
ja bewirthen. 
15) Ls hak der hiesige Kramer Umbach und dessen Ehefrau, ihre alhier in der mittelsten gu{Da, 
gaffen, zwischen dem Tabackspiuner Freydcnberg, und dem Kramer Humburg gelegene Behau 
sung nnt Zubehör, um eine gewisse Summa Geldes verkauft, wer nun hieran was zu. fordern, 
oder naher Kauffer zu seyn vermeynct, kann sich Zeit Rechtens melden. 
,6) Bey dem Apokhrcker Hrn. Fiedler zum Hirsch ist frisches Pyrmonter und Seitlitzcr Bitter- 
waffer im billigen Preist zu haben- 
27) Ls hat jemand 2 Seiten Speck von roo Pfund zu verkauffen- 
i8) Bey dem Handelsmann Hc.rrn Johann Philip Holzschue ist Lasse, Candis und Huthzucker, 
Rauch- und Schnupftaback, feine und andere Gewürtzwaaren, blaue Stärke, Nudeln in billiges 
Preisen, wie auch feine Perlengcrste i4Pf. weiffe Stärke 9 Pf- fein Puder 9Pf. Marseill.Skiffe 
6P. und Resdl. Käse n Pf. vor i Rthlr. gegen baare Zahlung zr» haben. 
Gelehrte Sachen. 
r) Hr. Dan. Klugkist aus Bremen, vertheidigte den uten Apr. d. I. zur Erlangung der höchsten 
Würde in der Rechtsgelahrtheit, seine Inaugural-Diss. de regulis juris Rom. e doctrina de socie- 
täte male ad communionem bonorum inter conjuges accomodatis; limul de jure partio quod 
Bremse obtinet. 
2) Nachdem der erste Theil des Hamburger Catholicons oder Dictionafr-Umverfel de la langue 
francoise angekommen ist ; so wird solches denen Herren budscribenren hierdurch bekannt gemacht, 
damit dieselbe ihre Exemplaria gegen Erlegung eines Species-Ducaten und eines harten Guldens 
/ (gestalten kleinere Müutzsorten in Hamburg nicht angenommen werden wollen) der bubicription 
grmas vom Herrn Regiilrutor ^aumak>n bey Hochfürstl. Ober Wege- Cvmmilliou, gefälligst in 
Empfang nehmen nnd abhole« lassen können. Weilen man aber mit Befremden vernehmen müs 
sen, daß ein anmaßlicher Subcollefteur alhier in Cassel, sich erfrechet denen im Avertissement be 
kannt gemachten Eondirionen, schnür stracks zuwiedcr, von verschiedenen Persohncn, die Subscri- 
ption sich praenumerando unter dem unwahren Vorgeben, wie er fothanc'ö Geld sofort weiter ab, 
liefern müsse, bezahlen zu lassen; Als siehet sich gedachter Hr- Registrator Haumann äusserst ge- 
nöthiget, das Publicum, besonders aber die Herren Subscribemten hierdurch zu benachrichtigen, 
daß er au dieser bctrüglichen Handlung »richt den geringsten Antheil nehme, mithin auch niemand 
ihme verdenke« oder als eine Unhöfiichkeit auslegen wird, wcnn er nicht anders, als gegen Plarrs- 
maßige Bezahlung die Exemplaria zu seines Herrn Committentcn und eigener Sicherheit, verab 
folgen lassen werde. 
Besondere AVERTISSEMENTS. 
J) Das Publicum wird hierdurch von der am 15icn und i6ten hujus Plansmaßig und mit aller 
Accnralesse vor sich gegangenen Ziehung der 4lcn Classe vo« der Xllica gnädigst garantirten hiesi, 
gen Armen-Waisen- und Findelhauß Lotterie, des Ends benachrichtigt, um die darin ausgezogene 
durch die Zrehungs Listen bekannt gemachte Gewinne und Prämien, mit Ablauf derer nächste» 
4Wochen, gegen Aushändigung derer Original-Loose, bey deucnjenigen Herr» Colleckeurs, wo, 
bey die Einlagen geschehen, in Empfang zu nehmen. Weinr aber bleibt ohnvcrhalten, daß die 
Ziehung der 5ten Classe an dem im Plan auf den r9ten Iunii h. a. bestimmten Termin ohnfehl- 
bar vor sich gehet, und dahero die noch im Spiel verbliebenen Loose längstens 8 Tage zuvor, bey 
Verlust derselben rrnovirt und geivrchfclt seyn müssen. Castell den r8ten May 1771. 7 
F. H. Lotterie-Direetion daselbst. 
2) Nachdem die unter folgenden Numern bey der Brand-Assccurations-Caffe versicherte Gebäude 
durch Brand beschädiget worden, und denen Eigenthümer» davon nach vorgängiger Ordnungs 
mäßiger
	        

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