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welch- samt den Obstkernen, die sich ein jeder inzwischen zu sammle» und den Winke*
über für den Musen zu verwahren hat, besäen, dabey dann in acht zu nehmen, daß,
weil diese Kerne nicht alle aufzugehen pflegen, solche ziemlich dichte gesäet werden müssen.
VIII. Nachdem nun die junge Baumpfianzen aufgangen; So muß ein jeder, damit sol
che nicht im Unkraut ersticken, sondern desto besser aufwachsen, sein Bette nicht allein
fieisirg und fürsichtig jäten , sondern auch bey dürrer Sommerszeit, damit sie nicht ver-
welken und verderben , nothdürstig begieffen, sodann hiernächst die jungen Bäume,
wann sie ein wenig in die Höhe kommen, im Frühling, damit der Schnitt wegen als.
dann aufsteigenden Safts desto eher zuwachse, beschneiden und von den übrigen Aus
schlagen säubern, daß sie desto freudiger über sich wachsen können.
IX. Solcher gestalt sollen die Baumpstanzen unter sorgfältiger Wartung in denen Schu.
len stehen bleiben, bis sie wenigstens 7 bis s Schuh hoch und eines Bindestocks dicke
sind, alsdann mag und soll sin jeder die seinige nicht allein in feine Garten, sonder»
auch in die Felder neben und zwischen seinen Aeckern und Wiesen, sodann an die Land-
strassen und Feldwege, wie nicht weniger auf die hin und wieder befindliche ledige Ge
meindsplätze, Trischer und Huden, sie seyn im Felde, oder in den Waldungen aus
setzen, und von Anfang mit Psalen und Dornen wohl verbinden, damit kein wild-
oder zahmes Weh damn Schaden thun könne.
X. Damit auch jedermanniglich zu diesem höchstnützlichen Baumpflantzen destomehr en-
couragiitt werde: So sollen diejenige Obstbaume, sie seyn wild oder gepfropft, wel-
che von der Bürgerschaft in Städten und Bauren in Dörfern an die Wege und Land-
straffen, wie auch auf die gemeine Trische, Huden und andere leere Plätze derer Gtadt-
r : oder Dorfsgemarckungen gesetzet werden, derjenigen Stadt oder Dorf, welche sie ge»
> pstantzet, privativ^ eigen seyn und ihnen die daran wachsende Früchte allein verblei
ben, welche sie unter sich nach Proportion ohne jemands Hinderniß theilen mögen.
Was aber ein jeder auf seinem propren Eigenthum pflantzt, davon hat der proprie-
taritis Fündi die Früchte für sich allein zu geniesten.
XI. Zum Pfropfen, Oculiren, Lopukiren, pfeifen aufsetzen und dergleichen, dessen al»
< len sie sich allenfalls bey unsern Gärtnern zu erkundigen haben, um die in den Baum.
. schulen erziehende junge Stämme solchergöstaltzu verbessrn, sollen die bedürfende Pfropf-
* reifer und Zweige aus Unseren Fürstlichen Garden gratis verabfolget werden, wie dann
veröffentlich sonst auch ein jeder, so mit Garten und Obstbäumen versehen ist, der-
< gleichen thun und feinem Nebenchrrstm darunter willig an Hand gehen wird.
XU. Es sollen auch die über Unsere Fürstlichen Garten bestellte Gärtner die ihnen jähr
lich zu tiefern gesetzte Zahl zu Keprrirung der plantagm an denen Landstrassen und son
sten jeder ioo Stück guter Baume ohnfehlbar beyschaffen und keinen wilden, ober ge-
- pfropften Baum in oder ausser Landes verkaufen, sie haben dann einen Schein proän-
ciret, daß sie ihre Quantum von Baumen, dem publico ;um Besten , vorher gelie
fert. Die Conductores Unserer Vorwercke aber sollen schuldig seyn, ebeumäPg eine
Baumschule von etlichen Ruthen groß bey denen Garten und Vorwercken, wo das.
stlbe sich am besten thun lässet und die darinn zu setzende Bäume für dem Rind Schaaf-