Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1770)

Lasselische 
MW- W Uvinmcrtien WüU 
Mt Hoch-Fürstlich Heßischeui gnädigste» kLlVll^LLtO. 
«7 70 . 
52!!! 
Stück. 
Montag den ^".December 
Verpacht-Sachen. 
?) Zu Vcrpachttmg der -GrLÑ. Waldeckischen Meyney zu Bergheim ist nrmmehr l'eemrE «f 
Donnerstag den lose« In«, r. 5 . angesetzt worden 1 Die Meyerey bestehet in hinlänglicher Wohnung 
.Stallung, Scheuern, Frnchtböde», VrandeweinS-Brenncrey mit allen Zubehörungen, igoMokk 
gen sehr guten Land, so zu Dienst bestellet wird, samt 20 Morgen, welche mit eigenem Geschirr be» 
stellet werben, dann 44 und rhalben Morgen 28 Ruthen guten Wiesenwachs, so ebenfalls meist 
-u Dienst gemahet und eingefcheuret wird, und einer Vieh-Hude, ¿u zr Morgen 18 Ruthen, fcv 
ver i und zviertel Morgen 26 Ruthen an Gemäß- und Obstgarten, desgleichen einem Fourage- und 
Viehrlnventario. auch Schiff und Geschirr, Vieh- und Schaftrift, und sonstigen Berechtig r nnd 
Nutzbarkeiten, weniger nicht dem bazn gehörigen Zehnden, und einer Anzahl Brenn- auch Zaum 
Md Pfahlholtzes, irem Schweinemast rc. die Verpachtung geschiehet von Petri Tag 1771. auf 6 
auch wohl längere Jahre gegen hinlängliche baare Outioa, Die Liebhabere sönnen sich also auf 
obgebachten Termin zu Bergheim einfindei^ und vorhero die nähere Umstände und Bedingungen 
hey.dasigem Gericht vernehmen- Bergheim im Waldeckischen den zten Dec. 1770. 
Ex speciali Commissioste Illmi Hochgtäst. Gnaden, 
H. Ph. B. Weiffenbrnch, Grast. Waldcck. Rath. 
ß) Nachdem der hiesiger Stadt privarivs zustehender Wein - und Branteweins - Schank einige Jähr 
u her von seiten Gemeiner Stadt Läminiticiret und vorgeleget worden ; 7 man aber nunmehro Ml- 
Lens ist, denselben mit der unterm Rathhause seiMdenuid darz« gehörigen Wohnung vom ite« 
Fcbr. a» k. an, auf 1. 2 oder 3 Jahre zu verpfachten : Als können der- oder diejenige , welche zu 
dieser Pfachtvug Lust haben, Dienstags den 15km Jan. schierskünftig Morgens 9 Uhr sich alhier 
auf dem Rathhause «»finden , die Attettata ihres Wohlverhaltcns und daß sie der Pfachtung haft 
Her hinlängliche L.'Luc 1 on zu stellen im Stande sind, xroäuciren, und sodann nach Befinden das 
tnttm gewñttigM' Hofgeismar de« isten Dec. 1770. 
Ä Bürgermeister und Rath dafelhften,
	        

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