Besondere AVERTISSEMENTS#
zum 43tcn Stück, 1770#
ï) Nachdem die- ttt vollkommener Gemaeheit des zu seiner Zeit publicirten Plans, den ißtctl
Sept. h. a. den Anfang genommene Ziehung ^ker und letzter Classe der Xlten hiesigen von
Höchstem Ort gnädigst garantirtcn Armen-Waiscnr und Findcl-Hauß-Lotterie, mit dabey erfor
derlicher Ordnung und Genauigkeit conàvitt, somit am heutigen dato, den izren Octobris,
»öllig beendigt, auch die davon Tag-Täqlicb zum Druck beförderte Ziehungs-Listen tuccellivs
Ausgegeben und respective verabsendet worden; Eo werden die Herrn Interessenten die darin
nen bemerkte Gewinne und Prämien, nach Verlauf der Plansmaßigen vierwöchigen Frist, bey
denenjenigen Herrn Collecteurs, wobey die Einlagen geschehen, gegen Aushändigung derer
Original-Gewinn Loose, als ohne welche ganz und gar keine Zahlung statt findet, in Empfang
zu nehmen haben Zugleich bleibt denselben, so wie dem Publico überhaupt, andurch uach-
richtlich ohnverhalten, daß, mit nächsten Wochen, Loose zur isicn Classe der gnädigst garantir-
ren xilten dahiesigen Armen Waisen- und Findelhauß-Lotrerie zu einen halben Rthlr. Einfatz
die Plans derselben aber, ausser dem etwa verlegten auswärtigen Porto, gratis, in denen b^r
reits bekannten Collectiven zu bekommen seyn werden. Cassell den iztcn Octvbr. ,770.
Fürst!. Aeß. ß.omrte ¿Direction daselbst.
ü) Es haben Serenîflîmi Hochsürstl. Durchlaucht laut kxtract Geh. Raths -Protocolli <l. d. Wei
senstein den aitcn dieses gnädigst besohlen, daß das Bau-Amt denenjenigen, welche bauen, nicht
nur intinmni, sondern auch durch die Zeitung bekannt machen solle, daß die Eingänge nach denen
Stadt-Hauptstrassen zu, nicht vermauret und blinde Thüre und Fenster angebracht, sondern solche
mit ordentlichen Thüren und Fenstern versehen werden sollen, dieser gnädigster Befehl wird also
hierdurch nicht nur demPnblico und denen so es angehet bekannt gemacht, sondern auch noch weiter
beygefüget, daß, weilen mißfällig wahrgenommen worden, daß einige Bauende ihre Häuffer nach
blossem Wiükühr> bald viel oder wenig ron dem ihnen angewiesenen Terrain erhöhen und dadurch
»icht allein ein Mißstand entstehet, sondern auch in Ansehung der mittelst Bepsiasterung der
Straffen abzuleitende Wassere und anzulegende Abzugs-Canale und Candeln, nicht geringe incon-
venientien verursachet werden, dergleichen eigenmächtiges und dem Publico schädliches Unterneh
men für das künftige nicht gestattet werden soll; dannenhero diejenige Bauende, so eine
vene Anlage machen wollen, sich auch dieserhalb bey Fürst!. Obcr-Bau-Amt zu melden und die
Weitere Anweisung wie hoch oder niedrig sie zu gehen haben zu erwarten, wiedrigensalls sich aber
zu gewärtigen haben, daß dasjenige was zur Ungebühr unternommen worden, aus ihre eigene
Kosten abgeändert werde. Cassell den arten Septembr. 1770.
Fürst!. Hess. Ober-Bau-Amt daselbst.
'3) Nachdem vom Post-Amt zu Bremen die Nachricht eingelauffen, daß allda auf Obrigkeitliche
Verordnung bey jetzigen bedenklichen Zeiten keine Fremde ohne beglaubte und hinlängliche
Pässe oder Attestate eingelassen werden sollen, als welche Vorsicht ohne allen Zweiffel auf
Nichts anders als die hin- und wieder sich äußernde ansteckende Krankheiten gerichtet zu seyn
scheinet. So hat man ein solches, ob zwar die hiesige Lande, GOtt sey Dank! von aller
Contagion bis dahin gänzlich verschonet sind, jedoch zu dem Ende dem Publico hierdurch be
kannt machen wollen, damit die mit der Post und sonst nachcr Bremen Reifende ihres ohn-
-ehinderten Fortkommens halber sich mit den erforderlichen Gesundheits-Paffen vor der Ab
reise versehen können. Cassel den Lttn Octvbr. ,770.
Fürst!. Heß. Ober-PostrAmt allhier.
r 4) Dem-