Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1770)

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na Pracclusi ets*fin«n, ihre Credit» gehörig ewigclMtt, und was sich sonst gebührst- 
sä prowcollum verhandeln, mit dem Bedeuten, sie e scheinen alsoatm oder nicht, 
tag nichtsdestoweniger auf de« geschickt erscheinenden TheN« An - und Darbringen er« 
Nachdem alius Terminus in der 6oncurs Sache des verstorbenen Lieutenants Buy- 
chardi bey dem hoch!, von Schlotheimischen Dragvnerregiment, auf den iten Febr. 
schierskünftig prßfiM worden. Als wird solches sämtlichen ^ediroribus zur Nach 
richt u. Achtung bekannt gemacht. Wizenhausen d. itenJan. L770. 
Fürst!. Hessisches Kriegsgericht allhier. 
4) Demnach der Canzley- Advoeat Hauteü, qua 6uxaror ad lites* des allhier verstorbe 
nen Bürgermeister Johann Justus Schußlers hinterlassener Kmder bey hiesigem Für st. 
Stadtgericht die -Vorstellung gethan, was maßen er bey Durchgehung der HandelS- 
bücher und sonstiger Lnteralien wahrgenommen, daß nicht alle Passiva desselben sich 
darum aufgezeichnet befunden, mithin zu Evitirung eines wahrscheinlich sich hervor- 
thueiiden Concursus Creditonim anforderst den wahren 8rslum palli^ürum festzuse 
tzen habe, um sich mir denenselben in Traktaten einrüsten zu können, solchen aber obne 
Auslnssung einer Edictal. Citation nicht zu Stande dringen könnte, folglich um deren 
Ausfertigung gebeten hat, diesem seinem petito auch deferirt u. ad iiquidaadum cre- 
äita cerminu8 auf Dienstag d. 27ten Febr. künftigen I77crsten Jahres anberamet 
> worden. Als werden hiermit alle und jede, so an dem verstorbenen Burgermstr. Jo 
hann Justus Schüßler dessen Wittib und Kmdern Forderungen haben od. zu mache» 
' vermeynen, aus bemeldren Dienstag den 27km Febr. 1770 dergestalt edictalitcc ei- 
•. tirt, um alsdann entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte Vor 
mittags zu Rachhauß zu erscheinen, ihre Credita und Forderungen behörig zu liquidi-^ 
ren und mit denen Curatoribus gütliche Handlung zum Vergleich zu pflegen , in des 
sen Eittstehuug aber, fernere rechtliche Erkänntmß zu gewärtigen. Hersfeld den rte» 
Dec. 1769. Fürfll. HeßischeS Stadtgericht daselbst. £ 
j) Demnach auf Anfachung einiger Creditorm der ConcurS^Proeess gegen des allhier 
verstorbenen GchnurmacherS Cvnstantin Zikedrats nachgelassene Wittib u Kinder v. 
Gerichtswegen erkannt und teiminus peremtorius ad liquidandumcredita auf ¿SDon* 
nerstag den »ten März schierökünstigen i77vsten Jahre anberahmt worden: Als 
wird solches zu dem Ende hiermit bekannt gemacht, damit alle diejenigen, so an er- 
meldter Zikeorarischen Wittib und Kindern einige Forderungen zu haben vermeynen, 
sich alsdann Vormittags auf hiesigem Rathhaus entweder in Person od. durch genüg 
same Bevollmächtigte melden u. jene behörig liquidtren, auch darauf rechtlicher Er 
kenntniß gewärtigen mögen, mit der ausdrückt. Verwarnung, daß diejenige«/ soalS- 
. dann nicht erscheinen, Mlt ihren habenden Forderungen präcludn't werden sollen. 
Hersstd d.-öten Dec. 1769. ? 
Fürst. Heßisches Stadt'Eericht daselbst.
	        

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