Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1769)

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2) Bey der Rentherey Hofgeismar wird auf Weynachten d. I. ein brauchbarer Schreiber verlang: 
Wer solchen Posten zu übernehmen Lnst und die nöthige Geschicklichkeit hat, wolle sich bey dem dar 
figen Beamten um die weitern Bedingungen melden. 
3) Es verlangt jemand auf Christtag eine Magd in den Dienst, fo in der Küche etwas Bescheid 
weis, und mit guten Attestaten versehen ist. 
4) Eine Mademoiselle, so der französischen Sprache mächtig, wird in eine Stadt, ohnweit Cassel, 
bey 3 Kinder auf Weynachten d. I. verlangt. lInlder Hofbuchdruckerey ist das weitere zu erfahren. 
z) Eine geübte Küchenmagd wird gegen einen guten Lohn sogleich in Dienst verlangt. 
- 6) Es begehrt jemand atthier in Cassel eine Küchenmagd auf Christtag in Dienst, welche im Kochen, 
Waschen und Bügeln erfahren, und mit guten Attestaten versehen ist. 
7) Ein Bedienter, der mit der Aufwartung Bescheid, auch dabey mit einem Reitpferd umzugehen 
weis, wird auf Christtag allhier von Jemand in Dienst verlangt. 
Capital, so auszulehnen. 
1) Es hat Jemand 100 Rthlr. in Gold, gegen gerichtliche Obligation, auszulehnen. 
2) ioo Rthlr. Pupillengelder sind, gegen sichere Hypothek, auszulehnen, und ist desfalls beydem 
, Kramer Frantz, in der obersten Druselgaffe, weitere Nachricht zu erhalte»;. 
Mü6csti0ne8 von allerhand Sachen. 
?) Nachdem man ans verschiedenen Ursachen sich genöthiget siehet, bey dem Gericht Jesberg ein 
' neues Hypothequen - Protokoll zu errichten, so wird allen dene»»jenigen, welche gegen gerichtliche 
'Verschreibungen Gelder darinnen zu fodern haben, solches zu dem Ende bekannt gemacht, u»n ihre 
in Händen habende Obligationes in Original», oder in beglaubter Abfchrifft, binnen 6 k Wochen, bey 
Amtdahier vorzuzeigen, damit sie behörig eingetragen werden können, in dessen Entstehung aber des 
Verlustes ihres daraus habenden ?rio»irats-Rechts, und daß man ihnen für die Sicherheit ihrer 
Federungen nicht responsable seyn könne, zu gewärtigen. Treysa den 25. Octobr. 1769. 
Zfürstl. Äess. Lmr. Biskamp. 
2) Es sotten in Gefolg der von Hochfürstl. Regierung zu Cassel, 26 instantiam Fürst!. Berg-Coiiegji 
daselbsten, mir ertheilten Commissron, die vom verstorbenen Hüttenverwalter Gottschalck, ans dem 
Herrschafftl. Eisenhammer zu Rommershausen ohnlveit Densberg, Amts Schönstem, nachgelassene 
Effecten, an Bettwerk, Bettspannen, Schranken, Tischen, Stühlen, einigen wenigen Manns- 
kleidungen und Linnen, Messing, Zinn und verschiedenem Hölzerwerk u»»d Hansgeräthe, an den 
Meistbietenden, gegen baare Zahlung in Cassenwehrung, Leg? Auctionis verkaufst werden. Wer 
nun davon eil»r und andres zu kauffen gesonnen, der kann sich Donnerstags den 2zten Nov. schiers- 
künftig und folgende Tage, auf ermeldtem Herrschafftl. Eisenhammer zu Rommershausen, in des 
dermaligen Hüttenschreibers Hein Behansm»g, jedesmalen des Morgens um 9 Uhr ei»»finden, und 
fein Gebot thun. Die verkauffte Effecten müssen jedesmalen des Nachmittags von 2 Uhr an abge- 
holet und bezahlet, widrigenfalls aber werden solche auf Gefahr des ersten Käuffers a»»derwärts 
äusgeboten werden. Borcken den 23. Octobr. 1769. vig. Gommissionis. Kehr. 
3) Es haben die Weißischen Erben ihre Behausung dahier in der obersten Gasse, desgleichen ihren vor 
dein Todtenthor in den Siegen gelegenen Garten um eine gewisse Summe Geld verkauft; Wer 
nun was daran zu fordern hat, kann sich Zeit Rechtens melden. 
4) Auf dem Pferdemarkt im weißen Stern, bey Herrn Heinrich, ist frischer Schleen- und Alantwein, 
das Maas für 16 Alb. desgl. Weinessig, das Maas für 6 Alb. zu haben. 
5) Der Weimvirth Hr. Fehr in der Wildenmannsgasse) hat Ungarischen Wein, dieBout. zu aoGgr. 
in Commission zu verkauffen. 
6) Beym Hr. Backschreiber Funck vor dem Schlosse, ist ein noch recht guter Kleiderschrank mit zwey 
Thüren, ein eiserner Ofen, eine Hausthür und 2 Garnituren noch ga»»z neue stark vergoldete Com- 
modenbesthläge, zu verkauffen.
	        

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