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ten Tages, früh Morgens sich angeben, und nach geschehenen hinlänglichen Geboten die Adiudi
catión erwarten. Signatum Milsungen den 19 Sept. 1769.
J9) Es sollen des Ioh'. Viehmanns zu Wahlershausen folgende Grundstücke, als: 1) Haus und
Scheuer, an Nic. Henckelmann, 2) 4 Acker Erbland beym Hafenstock, an Ioh. Ziegler, 3) Ein
Erbgarten beym Hause a 6 Acker groß, an vorigem gelegen, 4) eine Erbwiese, der Heuteich ge-
nannt, 4 Acker haltend, an demselben, 5) i Acker Erbland, zwischen Martin Führer und Ioh.
Viehmann - 6) 1 Hufe Land, so in hiesige Rentherey jährlich 6 Viert, partim zinset, und 7) Ei-
ne halbe Hufe Land, wovon der Grebe Viehmann das Gegentheil har, ex Officio an den Meistbie
tenden öffentlich verkaufft werden. Wer nun darauf biethen will, der kann sich in dem dazu ehu
für allemal auf den 30. Novembr. schierskünfftig anberahmten l.icitarions-lermin> auf hiesigem Land-
gericht angeben. Cassel den 14. Sept. 1769.
-0) Es soll auf geschehene Requisition des Hochfürstl. Landgerichts, die Gottschalckische, hiesiger Stadt-
gerichts-lurircliction unterworffene ¡ und allhier hinter dem Marñañ, zwischen der Wittib Mantelin
und denen Hnthischen Erben, gelegene Behausung, wegen des entstandenen Concursus, ex Officio
ckn den Meistbiethenden öffentlich verkaufft werden. Wer nun darauf biethen will, kann sich Don
nerstags den 7len Decembr. schierskünfftig, als welcher ein- für allemal pro Termino dazu bestimmt
ist, vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde angeben, sein Gebot thun, und auf
den letzten Glockenschlag derer 12 Uhr sich der ohnfehlbaren Adiudication gewärtigen. Signatum
Cassel den 23ten Sept. 1769. Bürgermeister und Rarh daselbst,
-i) Es soll des hiesigen Burger und Raschmacher Johann George Ziegeler und dessen Ehefrauen
Baustätte samt dazu gehörigen Gärtgen allhier auf dem Siechenhoff zwischen dem Kramer Ioh.
Christian Uinbach und des Tuchmacher George Umbachs Erben gelegen, von Obrigkeit und Amts
wegen an den Meistbiethenden verkauft werden. Wer nun darauf biethen will, kann sich Don
nerstags den i4ten December schiers künftig, als welcher ein für allemal pro Ormino dazu bestim.
met ist, vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde angeben, sein Gebot thun und
auf den letzten Glockenschlag derer 12 Uhr sich der ohnfehlbaren Adiudication gewärtigen. Signa*
> »um Cassel der; 23. Sept. 1769.
Ex Commiffione Senatus.
I. F. Koch Stadt-Secreranu,.
P2) Es will der Hr. Capitain Lange, sein zu Sangershausen habendes dienstfreyes Such, bestehend aus
zwey neuen Wohnhäusern, Scheure und Stallungen, nebst 65 Acker Land, 16 Acker Wiesen, 5
Acker Garten, wie auch das ganze Inventarium als: Pferde, Kühe, Schaafe, Schweine, Wagen
und Pflüge, überhaupt, was zur Landwirthschaft gehört, aus der Hand verkaufen, oder aber
such gegen annehmliche Condition« verpachten. Wer hierzu auf die eine oder andere Art Belieben
haben möchte, wolle sich bey dem Herrn Registrator Lange allhier melden, und das Mehrere ver
nehmen ; hierbey dienet zur Nachricht, daß im Fall des Verkaufs ein gewisses Capital gegen die
^potbeelr stehen bleiben kann. Cassel den 28ten Sept. 1769.
23) Nachdem auf die denen Adamischen Erben gemeinschaftliche zustehende Länderey-Grundstücke,
als: 0 Fünfzehn Sechzentheil Acker Erbland bey der Leimenkaute vorm Holländischen Thor. 2)
Ein und drey Sechzehntheil Acker an der Ahne. 3) Ein halber Acker und Eine Ruthe auf dem
St. Antonius, j) Zehen Sechzentheil Acker an der Schenkewersstanne. 5) Neun Sechzentheil
Acker hinter der Strutebach. 6) Zwey und Ein Sechzentheil Acker und Eine Ruthe allda an der
Weide. 7) Ein halber Acker bey der Ahne. 8) Ein halber Acker m;d fünf Ruthen beym St.
Antonius. 9) Zwey Sechzentheil Acker bey der Schenkewersstanne. io) Ein Acker bey der Strute-
-ach; u. endl. n)zwepAcker beydem Mittelwege gelegen, Vierhundert Rthlr.Cafsirwehrnng in
lern,, den 2iten huius gebothen worden, solch Gebot aber bey diesem freywilligen Verkaufs nicht
annehmlich gewesen; So wird anderweiter Term. auf Montag den 23. Oktober schierskünftig prae-
figitt, worinnen diejenigen, welche vorermeldete Grundstücke beysammen, zu erkauffen und ein
mehreres zu geben gedenken, auch da solche nach Befinden vereinzelt werden sollen, auf hiesigem
Rathhaus des Morgens nach 10 Uhr coram Commiffione erscheinen, ihr Geborte thun und das
peitere darauf gewärtig seyn kölineu. Cassel den röten^Sept. 1769.
~ je, ñ Comoiflioflis.