Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1769)

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aber zu jener Befriedigung, soviel sich dereu-bereits gemeldet, nicht anreichig befunden hat, mithin 
der Concnrsproceß erkannt, und Terminus peremtorius ad liquidandum Credita auf Freytag, den 29. 
- Sept. schierskünfftig, anberahmet worden; Alß wird solches zu dem Ende hiermit bekannt ge 
macht, damit alle diejenige, so an ermeldtem Gastwirth Fenner einige Foderungen haben, sich 
alsdann Vormittags auf dem Rathhausallhier, entweder in Perftn, oder durch anugsam Bevollmäch 
tigte melden, und solche behörig liquldüen, auch darauf rechtliche Erkänntniß gewärtigen mögen, 
mit der ausdrücklichen Verwarnung, daß diejenige, so alsdann nicht erscheinen werden, mit ihren 
habenden Foderungen prLcludirt werden sollen. Herßfeld, den io. Jul. 1769. 
3) Nachdem sich bereits sehr viele Kalckhofische Creditores gemeldet, daß es dieNothdurfft erfodert, über 
des verstorbenen Canzleyadvocaten, I. Ad. Kalckhofen nachgelassenes Vermögen, den Concursproceß 
ex OKcio.zu erkennen: So werden auch alle und jede Gläubigere, so an gedachtes Vermögen eine 
Rechtliche Ansprache zu haben vermeynen, hierdurch edictalirer und peremtorie zunl ersten- zweyten- 
und drittenmale ciriret, in Termino den 22ten Sept. ll. 2. dahier, durch hinlänglich bevollmächtigte 
Anwälde zu erscheinen, ihre habende Foderungen Rechtmäßig zu liquidsten und darauf Rechtlicher 
'Erkänntniß z« gewärtigen. Widrigenfalls der oder diejenigen, welche in dem angesetzten Liquida 
tions-Termin nicht erscheinen, und ihre habende Ansprüche nicht liquidsten werden, zu gewärtigen 
haben, daß sie darmit ferner nicht gehöret, sondern prardudstt werden sollen. Signatum Rothen 
berg , den 5. May 1769. 
4) Nachdem Matthias Meister, von Werkel, Bonis cedstet hat, und des Endes Citatio edictalis er 
kannt , auch Terminus ad liquidandum auf Dienstag , den Zten Octobr. schierskünfftig, anberahmet 
worden; Alß werden alle und jede Meisterische Creditotes hiermit von Amts wegen peremtorie derge 
stalt und also citiret, daß Sie instehenden ^ten October, entweder persönlich, oder durch hinläng 
lich Bevollmächtigte, auf hiesigem Amte, zu früher Morgenszeit, sub Poma Praedusi erscheinen, 
ihre Crcdüa verisiciren , und was sich sonst gebühret, ad Protocoüum verhandeln, unter dem Be 
deuten, Sie erscheinen alsdann oder nicht, daß nichts destoweniger auf des geschickt erscheinenden 
Theils An- und Vorbringen, ergehen sott W. R. Gudensberg, den i. Aug. 1769. 
Verkauf-Sachen. 
i) Es wollen des verstorbenen Bleichers, Augustinus Mosebach, hinterlassene Erben, ihren Garten 
vor dem Nenenthor an dem Gilserwege, an dem Herrn Hospitalsvogt Lohmann und dem Herrn 
Stallmeister Möhler gelegen, verkauffen. Wer dazu Lust hat, kann sich bey dem Schuhmacher 
Meister Johann Ludwig Mosebach, vor dem Ahnaberge, in der Wittwe Sengerin Hanse, melden. 
-2) Nachdem in dem Monst. fpec. 3. diesjährigen Hainaischen Visitation? Abschieds, dem Herrn Ober- 
vorsteher derer hohen Samthospitalien in Hessen, General von Haller, zu Haina, und mir dem 
Samtvogt Fey, von Hochfürstl. Hess. hoher Samtdeputation aufgegeben worden, das in der ober 
sten Straße zu Cassel, zwischen dem St. Elisabeter Hospital und des Hainaer Vogts Bettenhansen 
eigener Behausung, belegene freye sogenante Hainerhaus, zu verkauffen; So wird solches zu Ie- 
dermans Nachricht mit dem Vermelden bekannt gemacht, daß die hierzu Belieben tragende sich bey 
einem oder dem andern vorernannter Hospitalsvorstehere melden, ihr Geboth thun, und, nach 
eingeholter gnädigsten Apptobation von Serenissimis, meinen gnädigsten Fürsten und Herren, das 
Weitere sich gewärtigen können. Merxhausen, den 1. Jul. 1769. 
A. Fey. 
3) Es soll die hiesige sogenannte Knipschildsmühle, bestehend in einem Mahl- und einem Schlag 
gang, samt darzu gehörigen 2 u. 1 halb. Acker Wiese, ums Haus herum, stem Eine Viertelhufe 
sogenanntes Schützeberger Land, und 12 Acker Erbland, aufgewachsener Herrschafftlicher Praestan 
dorum halber, und da der vorige Lststant, Müller Löhn, auf das Licitatum in bestimmter Frist nichts 
abgetragen, auf dessen Gefahr und Kosten, in lumino, Mittwochen den zoten Aug. schierskünff- 
tig, wiederum anderwärts an den Meistbiethenden verkanfft werden. Wer darzu Lust hat, kann 
sich alsdann, Morgens 9 Uhr, auf hiesigem Amthause einfinden, und auf das höchste Geboth, Zu 
schlags und Wehrschafft gewärtigen, auch die Onera und übrige Nachrichten vorher bey der Ren- 
therey erfahren. Wolffhagen, den 18. Jul. 1769. 
4 ) Die
	        

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