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i) Da nunmehr auch die Vte Classe der gnädigst-garantirteu Xten hiesigen Armen- Waiftn- und Ftn-
delhaus Lotterie, in behöriger Ordnung und mit aller Accurateste, am itcii itiib aten August gezoe
gen worden; So sind die darin» gefallene Gewinne, bey denenjenigen Herren Colletteurs, wo
bey die Einlagen geschehenmit Ablaust derer zum Zahlungstermin im Plan, bestimmten Vier
Wochen, gegen Zurückgabe derer.Origiualloose, ohne welche bekanntlich keine Vergütung statt ftuf
den kann, in.Empfang zu nehmen. Zugleich aber wird Sämtlichen, noch weiter im Spiel verblie
benen Herren Interessenten hierdurch in Anerinnerung gebracht, daß, obzwar die Renovationsloos«
zu der- den i9.Sept. nachsthin zur Ziehung kommenden Viten und letzten Classe nicht baar bezahlt,
' sondern nach deren Jnnhatt plansmaßig mit 4 Rthlr. credicirct werden sollest, jedemwch ein Jeder
sich damit zeitig zu versehen- oder, bey Versäumung dessen, und in Ermangelung derer Original
loose, des Vertnsts derer darauf auskommenden Gewinne ohnfehlbar zu gewärtigen habe, maßen
diese in solchem Fall dem Waisen- und Findelhause assheimfallen.
Cassel den Zten August 1769.
Fürstl. Lottcric-Dircctiou dastlbst.
2) Nachdem sich m der hießlgen Münze der besondere Vorfall ereignet, daß, als bey Ansprägnisg
Einftchstheil Rthlr. Stücken, der Revers von denen Stempeln gebrochen, von denen Münzbe,
dienten, in der Eyl und ans Versehen, eis, Revers vors Eiiiviertheil Rthlr. Stückess ergriffen,
und daher eine gewisse Anzahl Einftchstheil Rthlr. Stücken dergestalt ausgemünzt worden, daß
auf der einen Seiten der Revers von denen Einviertheil Rthlrn., auf der andern aber der Avers
von denen Einftchstheil Rthlrn., sich deutlich ansgedrückt, und daß 80 Stück eine Mark fein
Silber, das sind 20 Gulden, ausmachen, befindet.
So wird dieses doch zur Nachricht und zu dem Ende bekannt gemacht, damit diejenige, welche
etwa von sothanen Einftchstheil Rthlr. Stücken bereits einige besitzenoder noch erhalten werden,
solche, gegen Bezahlung des Werths., in die. Münze wieder ablieffern mögen. 1
Castell, den24ten Inlii 1769. 3
3) Nachdem von nachstehenden Münzgattungen, als: -») Ln Convention-rhalern: Fürstlich
Würzburgische, vom Jahr 1769. - Fürstl. Baadische, vom Jahr 1766. Marggrafl. Bayreuthir
sche, vom Jahr 1766. b) «ctn Conventionsgulden : Fürstl. Hanauifthe, vom Jahr 1766.
Fürstl. Baadische, vom Jahr 1768. Fürstl. Löwenstein-Wertheimische, vom Jahr 176s.
e) Ln Halden Gulden : Fürstl. Löwenstein-Wertheimische, vom Jahr 1767. 6) Ln gayr
Zen Lopf- oder 20 Breuzerstücken : Kayserliche, vom Jahr 1768. Herzog!. Pfalz-Zweyr
brückische, vom Jahr 1766. und 1768. Herzog!. Würteubergische, vom Jahr 1766. und 1767.
Fürstl. Hanauifthe, vom Jahr 1766. Fürstl. Fuldaische, vom Jahr 1765. Fürstl. Würzburgi
sche, vom Jahr 1765. und 1768. Fürstl- Baadische, vom Jahr 1764. Fürstl. Bayreuthifche,
vom Jahr 1766. Fürstl. Lowenstein - Wertheimische, vom Jahr 1765. 1767. und 1768. Gräfl.
Lowenstein-Wertheimische, vom Jahr 1767. und 1763. <-) Ln halben Boos- oder 10 Kreut
zerstücken: Kaystrliche, vom Jahr 1763. Fürstl. Fuldaische vom Jahr ,766. Fürstl. Baa
dische, vom Jahr 1763. Fürstl. Lowenstein-Wertheimische, vom Jahr 1767. Gräfl. Löwen,
stein-Wertheimische, vom Jahr 1767.
Der innerliche Gehalt examinH*, und derselbe, nach Vorschrifft derer Verordnungen, gerecht be
funden worden; So wird solches dem Püblko hiermit bekannt gemacht', und hat sich dasselbe
nach mehrerm Inhalt des MünL-LäjöK vom 2<sten Decembr. 1763., im gemeinen Handel und
Wandel darnach zu achten.
Cassel, den 4. August 1769-
Fürstl. Hessisches Münz-vireñoríum daselbst.