Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1769)

( 17 ) M» 
а) Es will die Frau Ober- Chirurgin Weberin in der Mittelgaße in ihrem Hinterhause eine Stube 
und Kammer nebst Platz zum Holtz legen, mit oder ohne Meubles , desgleichen einen! Pferde- 
Stall und einen räumlichen Boden zur Fourage, und zwar ersteres nächstkunstige Ostern , letzter 
res aber zu Anfang des Februarii vermiethen. 
z) Inder obersten Ziegengasse in Nro. 2S4 und i halb, ist eine Stube, 2 Kammern und 1 Küche, 
auch ein halber Keller zu vermiethen. 
4) No- 7 auf der Ober-Neustadt bey dem Hrn. Hofmeister Wolff find 2 Etagen benebst Stallung, Kel- 
ler, Boden,Remise rc. mit oder ohne Meubles auf Ostern zu vermiethen. 
5) Es will der Beckermstr. I. H. Werner auf der Ober-Neustadt, in seinem Nebenhause die unterste 
Etage, desgleichen in der Zahnischen Behausung, in der ersten Etage eine räumliche Stube, zwey 
daran stoßende Cammer» uud Küche, auf künftige Ostern vermiethen- 
б) Hinterm Marstall in des verstorbenen Schlossermstr. Schossen Behausung sind die 2 übersten Etagen 
davon jede in einer Stube, Kammer und Küche, nebst Platz Holtz zu legen bestehet, auf Oster» 
zu vermiethen. 
7) In der Mittelgaße No. '43 8 stehet das unterste Logiment zu vermiethen. ^ . 
g) Auf der Ober- Neustadt in Nr. 62 ist in der zten Etage vornheraus 2 Stuben t Küche und Kanu 
mer zu vermiethen, und kan auf Ostern bezogen werden. 
9) Allhier am Markte ist ein Laden, nebst dazu gehörigem Zimmer, auch überssüfsiger Platz zur Nie 
derlage, Boden und Keller, dabey zugleich allenfalls Stallung angelegt werden kan, sogleich zu 
vermiethen. 
10) In der Obersten Gaße bey dem Kaufmann Hr. Peltzer ist eine gantze Etage, bestehend in drey 
Stuben, vier Kammern, zwey Küchen und einem Keller, zu vermiethen, und kan auf bevorste 
hende Ostern bezogen werden. 
n) Im rothen Hirsch, in der Möllergasse, ist in der 2ten Etage i) i Stube und Kammer, 2) i Kam 
mer und Küche, 3) i besonderer Keller nebst Platz zu Holz. In der zten Etage, 1) 2 Stuben 
2) Kammer und Küche nebst Platz zu Holz, sogleich oder auf Ostern, zu vermiethen. 
12) Der Hr- Regierungs-Advocat Fischer in der Möllerstraße hat in seinem Hause die oberste Etage 
bestehend in 3 Stuben, 3Cammern, Küche, Keller, Stallung vor Holz, wozu auch Stallung 
für Pferde und Chaisen-Remise, wie auch Boden kan gegeben werden, mit oder ohne Meubles -, 
wie auch eine große unterm Wartenberge belegene Wiese, worauf 8 Fuder Heu und eben so viel 
Fuder Grummet geärndet werden, imgleichen einen kleinen vorm Todtenthor belegenen Garten, so 
mit einem Häusgen , Brunnen und sonstiger Commodität versehen, sogleich zu vermiethen. 
13) Auf dem Graben in einem gelegenen Hause , stehet die gte Etage bestehend in einer Stube, Kam 
mer und Küche benebst Holtzgelaß , imgleichen in der 2ten Etage, eine Stube, eintzeln oder bey 
sammen an eine stille Haushaltung zu vermiethen , welches so gleich oder auf Ostern bezogen wer 
den kan. 
14) Auf dem Graben, in des Glasermstr. Rincks Behausung ist aufîkünftige Ostern eine gantze Eta 
ge bestehend in 2 Stuben, 2 Kammern und Küche, sodann einem verschlossenen Holtzstatt und 
Keller zu vermiethen. 
15) Beyder Wittib Reymüllerin auf der Ober-Neustadt ist die iste Etage zu vermiethen, und kan 
auf Ostern bezogen werden. 
16) In des Hr. Ober-Appellations-Nath Kopps neuem Hause vor dem Friedrichs-Platz, ist künftigeO- 
stern die oberste Etage, besteheud aus fünf Zimmern , forn heraus, welche sämtlich tapezirt sind, 
sodann drey Kammern hinten hinaus, die aber auch gehißt werden können, nebst einer grossen Kü- 
che, hierbey ferner zwey Keller, eine Remise, Stallung für 4 Pferde, Fourage- Boden, und ei 
ner Knechts-Stube auf dem Hofe, zusammen oder einzeln zu vermiethen. 
17) Ein Garten am Todtenhof gelegen, desgleichen eine Wiese in der Sangershäuser Feldfluhr gele 
gen, stehet zu vermiethen, und können diejenige, so solche zu miethen Lust haben, sich bey Hr. 
kicentiat Motz melden, nnd die nähere Conditiones erfahren. 
18) In der Oberstengaße. in No. 19 ist auf bevorstehende Ostern eine Stube, zwey Kammern mit 
verschlossenen Gang, nebst Raum vor Holtz zu legen, zu vermieten, wobey auch allenfals Meu 
bles können gegeben werden. 19)
	        

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