Lassclische
PMy- und Lomiimcien-Zeitung.
Mit Hoch-Fürstlich Heßischem gnädigsten k«.lVIl-LQIO.
Montag den 172." Lctober.
Citatio Edictalis.
) ^ì^achdem zu Ausstndignrachung des verstorbenen Rath und Advocari Fist! Bourdons etwa hin-
terlassenen Schulden, dessen Beneficia!-Erben gesonnen,mit denen Lreclironbus und werftn-
^ v sten an dessen Verlassenschaft Ansprache zu machen vermeyuet , in Liquidation zu treten ;
Utib dann besagte Erben zu Dirigi- und rechtlicher Untersuch- und Entscheidung dieses Liquidations
Geschäfts von Hochfürst!. Negierung Commission auf mich Endsunterschriebenen ausbracht, und
hierauf von mir Terminus ad liquidandum Credita auf den Li.Decembr. schrerskünftig angesetzt wor
den. Alß werden hierzu alle und jede, welche an des ermeldten Rath mib Advocati Fisci Bourdons
Verlassenschaft etwas zu suchen, und daran gegründete Forderung zu haben vermeynen, Kraft ob
habender Commission, dergestalt hiermit verabladet, daß fie alsdann in vorbestimmter Tagefahrt,
auf Fürstl. Regierung allhier Morgens um 9 Uhr, samt und sonders, entweder in Person oder
durch gnugsam instruirte Anwalde coram Commissione erscheinen, ihre Forderungen ad prorocollum
angeben, und solche mittelst ?roducstung derer Original. Documenten, oder wie es fich sonst gebüh
ret, rechisbehörig liquidste», bey Entstehung dessen aber gewärtigen sollen, daß die Zurückbleiben
den mit ihren etwaige» Forderungen bey dieser Liquidations- Commission nicht gehöret, sondern da
von abgewiesen werden. Cassel den 29. Sept. 1768. i.H.Motz, Reg.Secretar. vig. Commissi
Verpacht-Sachen.
her, Terminus Licitationis auf Donnerstag den 24. Novembr. dieses gegenwärtigen Jahrs allhier
anberahmt worden; Alß wird solches zu dem Ende hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige,
welche zu dieser Pachtung Lust haben, fich alsdann des Vormittags auf Fürstlicher Kriegs- und Do-
rnainenr Cammer allhier einfinden, mit Obrigkeitlichen Attestatis, daß sie des Mühlenwesens wohl
kundig, bis dahin eines guten Lebens gewesen und hinlängliche Sicherheit zn leisten im Stande find,
sich zn der Licitation legitimste» , nach Vernehmung der Pacht-Condstionen, welche sie auch vorher
allhier und bey dem Kriegs- uud Dom.Rath Schanz zu Marburg erfahren können, ihr Gebott thun
rmd darauf^as weitere erwarten mögen. Cassel den-4« Sept-1763. s) Der