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Termin ptarfigirct tt , vor hiesigem Stadtgericht' entweder in Person oder per ^landararivW m
Meinen, und die ihm oder ihnen angefallene Erbschaft in Empfang nehmen, oder gewärtiger sey«
sollen, daß solche denen lmperramen gegen hinlängliche Cautiob aüsgeantwortet werden wird. Sig
nar«™ Witzenhaüsen in Hessen den i2ten April 1768.
II. Verpacht-Sachen.
1) Nachdem zu anderwetter Verpachtung der oberhalb Cassel bey Freyenhagen gelegenen Herrschaft!-
aus drey Mahlgängen bestehenden sogenannten neuen Mühle mit Zubehör ein nochmaliger Licita-
tions'Termin auf Montag den ZOten May b. a.^iberahmt worden» Als wird solches zu dem Ende
hierdurch bekannt gemacht, hatntz diejenigen, welche dwse Wnh^ zu pachten Lust haben, sich in
solchem Termin des Vormittags ayf Furstl. Kriegs - und YomaioenUammer einfinden, in Ansehung
ihres bisherigen Betrages, der Vermögens Umstände und daß sie des Mühlwesens kundig seyen,
mit obrigkeitlichen Attestaris jwr Lidtation legitimiren, nach Vernehmung der Pachtcoltditionen> de
ren sie auch vorhero sich allhier erkundigen können, ihr Gebott thun und darauf das wettere er
warten mögen. Cassel den 25. April 1763. F Rtziegs- und vornainen - Lanrmer daselbst.
L) Nachdem zu anderwetter Verpachtung des auf Petritag des künftigen Í769WN Jahres vacanr wer
denden Herrschaftlichen Vorwercks Egstorf; desgleichen der Mühle zu Börstel Amts Schaumburg,
so bevorstehenden Ostern dict. an. in der Pacht exfpiiiret, Terminus auf Freytages den z. Junii schier-
künftig ist anberahmet worden; Alß wird solches hierdurch ex commiffione Furstl. Kriegs und l)o.
knainen-Cammer bekannt gemacher, damit diejenigen, welche ein oder das andere dieser herrschaft
lichen Pachtstücke zu pachten gesinnet, sich in vorgedachten Termino Vormittages um 9 Uhr allhier
in Rinteln in meiner'iilks Krtttzs- und Domänen- Rath Kuhlenkamps Behausung in Person oder
durch genugsam Bevollmächtigte einfinden, und zuforderst sowohl wegen ihres bisherigen Verhaltens,
als daß sie denen verlangenden Pachtungen gebührend vorzustehen, und die deßhalb erforderliche
hinlängliche Caution nebst denen Inventarien-Geldern zu berichtigen im Stande seyn, obrigkeitliche
Arrestara produciré»', sodann, nach Vernehmung der Pacht -Konditionen^ welche sie auch vorher
allhier einsehen, anbey sich der eigentlichen Beschaffenheit derer Pachtstucke erkundigen können,
ihr Gebott thun , und nach erfolgter Approbation des Zuschlages gewärtigen mögen. Rinteln den
26. April 176«-
HI. Citado Creditorum.
1) Weilen nicht ohne Grund zu befahren, daß der Bürger und Kramer Johannes Bachmann all
hier mehrere Schulden contrahim, als aus dessen Vermögen bestritten werden können; So wer
den alle und jede Credicores, welche an ermeldten Bachmann einige Anforderung zu haben vermei
nen, hiermit dergestalt ex officio vorgeladen, daß sie ihreLredira in dem darzu ein für allemal
' auf den Iteu Junii a. c. praefigirteti Termino bey hiesigem Stadtgericht anzeigen und venñctren,
widrigens gewärtigen sollen , daß man für weiter nichts responsable seyn könne- Dann soll der
status activorum immitelst ex officio formtt't und weiter erkant werden was Rechtens. Ziereuberg
den 7ten Martii 1768.
2) Der Bürger und Hufschmidt Hermán Engel dahier hat so viele Schulden comrabirt, daß man de«
stamm pjssivorum zu untersuchen nöthig hat; Es werden daher sämtliche dessen Credites edicta-
Jiter et peremtorie citiret, in Termino Donnerstags den i6ten Junii a. c. vor hiesigem Stadtgerichte
zu erscheinen, ihre Credira zu lig uidiren, sodann in Entstehung gütlicher Verhandlung was Rechtens
zu erwarten. Homberg den uten April 1768.
IV. Verkauf-Sachen.
1) Es soll derer Hampkschen Erben Buchdruckerey allhier von Obrigkeit und Amtswegen an den Meist
bietenden verkauft werden. Wer nun darauf zu bieten gesonnen, der kan sich Donnerstags den ;o.
Junii schierskünftig , als welcher ein für allemal pro rermino darzu bestimmet ist, vor hiesigem
Stadtgericht Morgens 9 Uhr angeben und sein Gebott thun, sodann auf dm letzten Glockenschla-
ber isUhr bessert adjudicasjon erwarten. > ßigaamm Raffet den 16. Tag April 176.8. * - L.