1 èWi ( !6o ) à«,
verpfachtet'werdell und ist hierzu lentum« auf Mitwochen den -oten hujus praeiret worden. Die
jenigen nun, so dieses Vorwerk zu pfächten Lust haben, können sich in praffixo por hiesigem Amte ein,
finden und wegen ihres Vermögens nrrd daß sie Ackerverständige find, obrigkeitliche Attestata, ohne
welche niemand zur Licitación gelassen wird , produciré« und nach Vernehmnrrg der Pfachtconditio-
neu das wei^re gewärtigen. Homberg den 9ten April 1763-
2) Nachdem zu anderweiter Verpachtung der oberhalb Cassel bey Freyenhagen gelegenen herrschaftl.
aus drey Mahlgängen bestehenden sogenannteu rreuen Mühle mit Zubehör ein nochmaliger Licita-
lions-Termin auf Montag den Zoten May h- a. anberahmt worden. Als wird solches zu dem Ende
hierdurch bekannt gemacht, damit diejenigen, welche diese Muhle zu pachten Lust haben, sich in
solchem Termin des Vormittags auf Fürstl-Kriegs - und Domainon Kammer einfinden, irr Ansehurrg
ihres bisherigen Betragens, der Vermögens-Umstände und daß siè des Mühlwesens kundig seyen,
mit obrigkeitlichen Attestatis zur Licitación legitimsten, nach Vernehmung der Pachtconditionen, de
ren sie auch vorhero sich allhier erkundigen können, ihr Gebott thun und darauf das weitere er
warten mögen. Cassel den 25.April 1768. <?, 43 - Briefs- unv vsmajnen- Banimer daselbst.
Z) Demnach das herrschaftl. Fischwasser auf der Fulda, welches vom hiesigen Wehr angehet und ober
halb dem neue» Mühlenwehr an dem rothen Graben neben Freyenhagen sich endiget, vom i ten Ju
lii h. a. an, anderweit verpachtet werden soll, hierzu atw Terminus Licitationis auf Moutbg deu 16.
nächstinstehenden Monats May auf Fürstl. Kriegs- und Domainen-Kammer anberahmt stehet; Als
hat man solches hierdurch bekannt machen wollen, damit diejenigen, welche zur Pachtung dieser Fi-
ftherey Lust haben, sich alsdann des Vormittags allhier einfinden, die Conditiones Denteameli, ihr
Gebott thun und das weitere erwarten mögen. Cassel den i8ten April 1763.
F 4H. Briegs-und ^omamen-Aanimer daselbst.
4) Es soll die Untermühle bey Zierenberg , bestehend aus 2 Mahlgängen, mit Banngerechtigkeit ver
sehen und sonst in gutem Stande sich befindend, nebst Scheuren, Stallung, Garten und 53 Acker
Land, so alle arthaft und in guter Besserung sind, (wovon das Wirrterfeld besaamet, das Sommer
feld gehörig gefelget, auch vorerst in Bestellung des Vraachfeldes und Besaannnrg des Sommer?
selbes das nöthige weiter besorget wird,) hinlänglichen und gutem Wiesewachs, gegen DezaWmg
des Inventarii an Vieh, Wagen, Pflug und Geschirr, Saamenfrüchte ins Braach- und Sommer
feld, so zur Sicherheit stehet und worzn baar 200 Rthlr. erfordert werden oder sonst hinlänglich
hypothecarische Caution zu stellen ist, entweder sogleich oder auf Ostern künftigen Jahrs ans 3 oder
6 Jahr unter billigmäßigen Conditione« verpfachtet werden, worbey dieses beneficium, daß jemand
«stet) geendigten Pfachtjahren, so ferne er prostanda prxststet, ohne Versteigerung des Locarsi,
nicht nur das Näherrecht behält, sondern auch überhaupt, so lauge es Ihm beliebet, die Pfachr
tung weiter erhalten kan; Wer nun obrigkeitliche und hinlängliche Attestata beyzubringen vermag,
daß er sowol das Mühlen-Handwerk als Ackerbau gründlich verstehet, das Inventarium zu bezah
len oder sonst an Güthern hinlängliche Cantion zu stellen und überhaupt dieser Pfachtung recht vor
zustehen vermag, kan sich bey dem Hrn. Dr. Zincken, auf dieser Mühle wohnhaft, je eher je lieber
melden. Ziereuberg den 26ten April 1763.
III. Citatio Creditorum.
1) Weilen Nicht ohne Grund zu befahren, daß der Bürger und Kramer Johannes Bachmann all
hier mehrere Schulden contrabstet, als aus dessen Vermögen bestritten werden können ; So wer
den alle und jede Creditores, welche an ermeldten chmann einige Anforderung zu haben vermei
nen, hiermit dergestalt ex officio vorgeladen, daß sie ttyre Credita j» dem darzn ein für allemal
auf den Iten Junii a.-e., praffigstfeit Termino bey hiesigem Stadtgericht anzeigen und veriñerren,
widrigens geivartigen sollen , daß man für weiter nichts responsable seyn könne. Daun soll der
status activorum immitelst ex officiò formirt und lweiter erkant werden was Rechtens. Zierenberg
den 7ten Martii 1768^ , - > ' 5 '
2) Der Bürger und Hufschmidt Herman Engel dahier hat so viele Schulden contrahi#,, daß man dell
statum passivorum zu untersuchen nöthig hat; Es werden daher sämtliche dessen Creditores edicta-
iiter « peremtòrie cjrirer» in Termino Donnerstag den l6ten Junii». e. vor hiesigem Stadtgerichte