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ve! caula rechtsbegründete Forderungen zu haben vermeynen, perempkorie mithin zum ersten.' an
dern- und drittenmal verabladet, um in ditto Termino an noch. so gewiß in Person oder durch au-
reichend bevollmächtigte Anwälde Morgens frühe 9 Uhr auf Fürstl. Kriegs? Collegü Expedir -@tnbc
ohnausbleiblich zu erscheinen, ihre Prätensiönen anzugeben, die zu deren Liquidation gehörige Ur
kunden in original! etGopia vidimata JU pVObtlCÍVCil und was sich deshalb weiter gebühret, ad pro-
rocollum zu verhandeln , als bey fernerer Uuterbleibung des ein - oder anderen zu gewärtigen, daß
sie damit gänzlich präcludirt und bey diesem Concurs nicht weiter gehöret werden- Cassel, den
roten Martii 1768. $ & Brtegs-Gollegium hierfelbst
3) Es ist Ludwig Krause zu Obervelmar gesonnen, seine sämtl. Schulden zu bezahlen. Diejenigen,
welche an ihm oder an seinen verstorbenen Grosvatter George Bruchmann etwas zu fordern haben,
wollen sich deshalb Donnerstags den i4ten April auf hiesigem Landgericht angeben. Cassel den
2Zteu Martii 1768.
4) Nachdem Wilhelm Ludwig Lipsius weyl. Philipp Lipsins Sohn bereits vor langen fahren sich von
hier wegbegeben, ohne daß von dessen Aufenthalt,° Leben oder Tod bishero das geringste in Erfah
rung zu bringen gewesen; Als wird auf beschehenes Nachsuchen des abwesenden Geschwistere besag
ter Wilhelm Ludwig Lipsius oder dessen hinterlassene Leibeserben und wer sonst an dessen allster sub
cura absentix sich befindendem Vermögen ein Erbgangs - oder sonstiges Recht zu machen vermag,
hierdurch pererncorie citiret, binnen einer Frist von 18 Wochen, deren 6 vor den ersten, 6 vor den
zweyten, und 6 vor den dritten Termin anberaumet werden, vor hiesigem Fürstl. Amte zu erschei
nen, sein an den Lipsischen Vermögen habendes Erbrecht sub paena prxclusi und bey Verlust des be-
mficii restimtionis in integrum zu domen, nach Verlauf solcher Frist aber gewärtig zu seyn, daß er
nenntet'Wilhelm Ludwig Lipsius , welcher den i6ten Febr. 1688 gebohren, pro mortuo declarim,
und dessen Vermögen seinen Geschwistern jure vorninii adjndiciret werden solle, signar Sontra den
rzten Febr. 1763. . 1. A. König, Amtmann.
II. Citado Creditorum.
1) Der hiesige Bürger und Lohgerber Mstr. Wilhelm Noll hat ein per pactum vkafkTum ihm zttg^alle-
nes Haus bezogen und dagegen sein bisheriges Wohnhaus verkaufet, will auch seine übrige Grund
stücke verkaufen und seine Lrediroreg bezahlen, hat mithin gebethen, solche auf einen gewissen Tag
edíctaürer ec perempccrie zu cítivcit- Gleichwie mm diesem Suchen dekeriret worden ist, also werden
' auch sämtliche NollischeGredirores hierdurch citiret, daß sie in Termino den 26ten April vor mir dem
Beamten erscheinen, ihre Forderungen liquidsten und verificiren, oder gewärtigen, daß sie damit
weiter gar nicht gehöret und nur die bezahlt werden, welche sich gemeldet. Rotenberg den iten
Martii 1768. A. H. HUpeden.
2) Nachdem über des Daniel Hausmanns zn Heckershausen nachgelassenes Vermögen der Concurs-
Procefs und des Endes cdictalis Citatio peremtoria erkant , auch Terminus ad Jiquidandum auf Don
nerstag den i9ten May schierskünfftig anberahmt worden. Als heischen, laden und citiren wir
sämtliche Hausmannische Créditos hiermit von Amts- Gerichts- und Rechtswegen peremtorie derge
stalt und also, daß sie instehenden i9teu May entweder persönlich oder durch ordnungsmäßig Be
vollmächtigte auf hiesigem Landgericht zu früher Zeit erscheinen, ihre credka gehörig veriñcsten, und
was sich sonsten gebühret ad protocollum verhandeln, mit dem Bedeuten, sie erscheinen und thun
dasselbe also oder nicht, daß nichts destoweniger auf des geschickt erscheinenden Theils An - und
Vorbringen ergehen soll was rechtens- Sign- Cassel den isteu Febr- 1768-
3) Nachdem sich hervorgethan, daß des verstorbenen Henrich Carlens Erben vom Dörnberg hinter
lassene Schulden ihr Vermögen weit übersteigen; Als werden alle und jede Oredimres, welche an
besagten Carlischen Erben zum Dörnberg etwas zu fotbern haben, hiermit vorgeladen, sich in Ter*
mino Montags den 2zten April auf hiesigen Land-Gericht desfals zu melden. Cassel den 26ten
Mart. 1768,-
4) Nachdem der Einwohner Ludwig Drescher alhier in eine grosse Schulden - Last gerathen, und da-
hero bonis cediret; Als hat man zu Formirung eines richtigen stanis pañlvorurn ex oKcio Tcrminuln
pcrenuoriiHn ad Liquidaodum guf Dienstag dkN l7ttN May Ñ. (. präfigltt» Es werden demnach
obbe-