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stücke verkaufen und seine creditores bezahlen, hat mithin gebethen, solche auf einer, gewissen Tag
cdictalitct- c? peremptorie zu cittreit. Gleichwie nun diesem Sucher, dcseriret worden, ist, also werden
auch sämtliche NollischeLredirores hierdurch citiret, daß sie in Termino den 26ten April vor mir dem
Beamten erscheinen, ihre Forderungen liquidiren und verificiren, oder gewärtigen, daß sie damit
weiter gar nicht gehöret und nur die bezahlt werden, welche sich gemeldet. Notenberg den iten
Martii 1768. Ä, H. Hüpedeu.
a) Nachdem über des Daniel Hausmanns zu Heckershausen nachgelassenes Vermögen der Ooncurr-
Process und desEndes edictalis Citatio pererntoria erkant , auch Terminus ad liquidandum ans Dom
tierstag den ryten May schierskünfftig anberahmt worden. Als heischen, laden und citiren wir
sämtliche Hausmannische crcdicorcs hiermit vor; Amts- Gerichts- und Rechtsweger; perernrorie derge
stalt Nttd also, daß sie instehenden i9te»May entweder persönlich oder durch ordnungsmäßig Be>
vollmächtigte auf hiesigem Landgericht zu früher Zeit erscheinen, ihre credita gehörig verificiren, und
was sich sonsten gebühret ad prococollum verhandeln, mit dem Bedeuten, sie erscheinen und thun
dasselbe also oder nicht, daß nichts destowemger auf des geschickt erscheinenden Theils An-und
Vorbringen ergehen soll was rechtens. Sign. Cassel den ijfen Febr- 1,768-
3) Nachdem sich hervorgethan, daß des verstorbenen Henrich Carleus Erben vom Dörnberg hinter
lassene Schulden ihr Vermögen weit übersteigen; Als werden alle und jede Creditores, welche an
besagter; Carlischen Erben zum Dörnberg etwas zu fordern haben, hiermit vorgeladen, sich in Ter.
mino Montags den 2;ten April auf hiesigen Land Gericht desfals zu melden. Cassel den 26M!
Mart. 1768-
4) Nachdem der Einwohner Ludwig Drescher allster in eine grosse Schulden-Last gerathen, und, ha-
hero bonis suis seinen sämtlichen Creditoribus cebiret; Als hat man zu Formirung eines richtiger; Kr-
rus passivorum ex officio Terminum peremtorinm ad Liquidandum auf Dienstag bett l'/fen Map & C.
präsigirt; Es werden demnach obbenannten Ludwig-Dreschers Gläubiger hiermit ein für allemal
edicta, iter citiret , daß sie in hoc Termino praffixo zu früher Morgenszeit entweder in Person öder
durch genugsam Bevollmächtigte erscheinen, ihre Forderungen vor hiesigen von Löwensteinischeä
Sambt - Gericht Uguidiren, oder der Prsdufton und gänzlichen Ettthömng zu gewärtigen haben.
Niedernurf den 24ten Marti; 1763.
IV. Verkauf - Sachen.
t) Nachdem Johannes Völckers nachgelassene Erbländerey zn Niederelsungen, als I Acker ufm Loiiha
an Johannes Lose jun. und dem Pfarrlande i halb. Acker zu Herpen an Johannes Wachenfeld und Jo
hann George Lose scn. j halb Acker vorm Stromberge a;r Johannes Wachenftld sen. und Johann
Hermann Pflüger, r halb. Acker vorm Braunberge an Philipp Völcker und Dittmar Gerhard ,' ;
Achtl. Acker bey der Mönche an Johannes Wachenfeld, z Achtl. Acker ans dem Hidcserftlde an Phi
lipp Löwenstein und Johannes Wachenfeld gelegen, in Termino Montags den 2$tcn April öffentlich
ander,Meistbietenden verkauft werden fallen; Als haben diejenigen, so daran etwas zu fordern ober
darauf zu bieten gesonnen, sich alsdann und zwar zu früher Morgenszeit um 9 Uhr vor Hochfürstl.
Amte allhier einzüfinden, ihre Nothdnrft und Gebotte ad Protocollum zu geben und darauf das wei
tere zu gewärtigen. Zierenberg den i5te;;Febr. 1768.
2) Es sollen des Johannes Schuchards zu Wehlheiden fein Haus und Garten an Friedrich Schuchard
und Henrich Hartmann gelegen, ex officio an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden; Wet
mm daraus bieten will, der kan sich in dem dazu ein für allemal auf den 2ter; May schierskynftis
anberahmten LicicatSfcns-Termin auf hiesigem Landgericht angeben. Cassel den 4.Febr. 1768.
Z) Es sollen desBernhard Dornemanns zu Hohenkirchen folgende Grundstücke, als 1) r Viertels Hisse
Land, sognäd-HerrschaftZins- undZehndbar ist, 2) 3 Viertel Acker Wiese, die Uffeler Wiese genachtt,
zwischen Joh. George Dornemann und Joh. Peter gelegen, ex officio an den Meistbietenden össehtt
< lich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem darzu ein für allemal aüf
''. den 9ten Jurrii fchierskünstig anberahmten Udrarions-T?rmili auf hiesigem Landgericht arWbw.
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