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worden; So werden hiermit alle und jede, welche an sothaner Verlassenschaft ex qüoqrmque C»pire
vei tauf* rechtsbegründete Forderungen zu habell vermeynen, pcremprorie mithin zum ersten« an«
dern- und drittenmal verabladet, um in dicto Termino anuoch so gewiß in Person oder durch an«
reichend bevollmächtigte Anwälde Morgens frühe 9 Uhr ans Fürstl. Kriegs; Collegii Expedir-©tube
ohnarrsbleiblich zu erscheinen, ihre Prätenstonen anzugehen, die zu deren lliquidatton gehörige Ur«
-Funden i» originali «Copia vidimau jtt probtiCtr^ii und was sich deshalb weiter gebühret, ad pro-
tocollum zu verhandeln, als bey fernerer Unterbleibung des ein - oder anderen zu gewärtigen, daß
sie damit gänzlich pracludirt und bey diesem Coeurs nicht weiter gehöret werden- Cassel, den
ivten Martii 1768.
I '2£rie£jöiCoIIcgmm hierlelbst.
3) Es ist Ludwig Krause zn Obervelmar gesonnen, seine stimtl. Schulden zu bezahlen. Diejenigen,
welche an ihm oder an seinen verstorbenen Grosvatter George Bruchmann etwas zu fordern haben,
wollen sich deshalb Donnerstags den i4ten April ans hiesigem Landgericht angeben. Cassel den
2Zten Martii 1768-
4) Demnach die bey dem Hochfürstl. Heßischen General-Major und Ober-Amtmann Herrn von Pap«
Mkheim cellhier als französische Demoisclst ju Condition einige Zeit gestandene N, N. Hahsen den
9ÍCU Aünii dieses Klahrs verstorben, und derselben hinterbliebenes auf Administration stehendes
Vermögen an die nächste Erben zn verabfolgen nöthig seyn will, diese aber bis dahin nicht auszu
machen gestanden; So wird solches zu dem Ende hiermit bekannt gemacht, damit gedachte nächste
Anverwandte und Erben obiger Demoüelle Hahsen, weniger nicht alle diejenigen, so auf deren Vcr-
lassenschast cx quocunque cnpite einigen Anspruch zu machen gemeynet, sich annoch in dem ein für
allemal aufMontag den 11. April des i768tenAahrs bey dem dahiesigen adelichenGericht bestimm«
teil Termin behörig Melders, erstere sich respective legitimsten, so wie die letztere ihre Forderungen
liquidsten, widrigenfalls aber gewärtigen mögen, daß gegen die Nichterscheinende mit der Pr*-
ciusion verfahren, auch sonst allenthalben weiter erkannt werde was Rechtens. Signa:. Stammen
den i8tenDecember 1767.
II. Vevpack)t-Sachen.
1) Es wollen die über des verstorbenenObermüüersIoh.Henr.Göbeüs, aus der Odermühle bey Caß-
dM hiesigen Amts, Kinder bestelte Bormündere Amtszimmermstr. Koch und Tabacksspinner Rehbeirr
allhier, nach zuvor erlangter obrigkeitlicher Erlaubnis, ihrer Curanden bey Caßdorf gelegene Mühle,
bestehend in drey Mahlgängen, einer Schlag« und Blaumühle, wobey ein schönes Wohnhaus.nebft
zwey Scheuern und Stallungen, auch dazu gehörige Ländereyen, Wiesen und Garten, gegen hin«
Anglich einzulegende Camion fub authoritate iudidali an den Meistbietenden verpfachten, und ist hier
zu Terminuz auf Donnerstag den 14. April a. c. von hiesigem Amte prachgstet worden; Diejenigen
mm, so Lust haben, dieses entweder beysammen oder die Mühle besonders nndLändereyen auch Wie
sen zn meyern, können sich in gedachten Termino des Morgens von 9 bis 12 Uhr in gedachter
Mühle einfinden, die weitern Conditiones vernehmen, darauf ihr Gebott thun und das weitere ge
wärtigen. Homberg in Hessen den 12. Martii 1763.
F. $5- Lmr daseibster?
Ä) Drey Acker bey der Reißberger Schanze zwischen den Keßlerischen Erben und dem Kastenland, so
dann ein und ein Viertel Acker unter dem Wartenberge bey der Herrschaft!. Anwiese zwischen Herrn
Pfeiffer und Nic Brede von Niedervellmar, ingleichen ein Acker auf der Drusel bey Wehlheiden
^zwischen Adam und Ludwig Umbach gelegen/ stehen zu vermeyern.
3) Es will die Jungfer Fischerin ihres zu Heckershausen habendes Guth, so ehemals der Hr- von Trott
besessen nunmehro aber wieder ausgebauet nnd die Länderey in guten Stand gebracht ist, mit Wa
gen und Pferden verpachten oder auch verkauffen.
III. Cratio Creditorum.
D Der hiesige Bürger und Lohgerber Mstr- Wilhelm Noll hat ein per pactum vitalitiam ihm zugefalle
nes Hans bezogen und dagegen sein bisheriges Wohnhaus verkaufet, will auch seine übrige Grund
stücke