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Herren Collecteurs, bey welchen die Einlagen geschehen, gegen Aushändigung derer Original-
Loose, ohne welche keine Zahlun.g' zu acceprircn stehet, in Empfang genommen werden, lind nach
dem man mißfällig wahrnehmen müssen, daß verschiedene geringe Sub Collecteurs von der Inden-
schaft im Lande sich unterfangen wollen, denen Interessenten die ihnen zugefallene und binnen obi
ger Zeit prompt auszuzählende baare Gewinne und Prämien entweder länger vorzuenthalten, oder
«her in unwichtigen im Handel und Wandel ohne Verlust nicht wieder anzubringenden Gold-Sor
ten , und sogar mittelst verlegener und über den Werth angeschlagene Waaren abzuführen und sel
bige damit ohne weitere Umstände von der Hand zu weisen; So werden jene Sub-Collect§urs vor
einer auf dergleichen Planswidrige Versuche und Unternehmungen ohnausbleiblich erfolgenden har
te Ahnd- und Bestrafung, die Interessenten der hiesigen in allen Punkten aufrecht erhalten werden
sollenden Lotterie aber, vor solchen gegen die Engagement und Instructionen derer Collecteurs auge-
. henden unerlaubten Handlungen hiermit gewarnet. Cassell den uten Martii 1768-
F. ß-Otterie s Direction
35) Nachdem vermöge gemeinschaftlichen gefaßten Schlusses auf sämtliche alte Lombards-Actien fünft
zig Gulden Capital mithin die Hälfte abgelegt werden soll; Als wird hiermit den Inhabern dersel
ben bekannt gemacht, daß die erwähnte Hälfte bey dem Lombard des Nachmittags könne in EM''
pfang genommen werden. Cassel den i6ten Marz 1768. -Äus hiesiger Leyh - Banco.
36) Von der Sammlung Heßischer Landes -Ordnungen hat nunmehro im zweyten Theil das vierte
und solchemnach überhaupt das dreyzehnte Alphabet die Presse verlassen. Diese vier Alphabete des
zweyten Theils fassen diejenigen Verordnungen und Ausschreiben in sich, welche unter Withelmi v.
und vi. Regierungen vom ríen Iunii 1627 bis in den October 1656 ergangen und vermahlen (üb
. Nro. CLXxix bis CCLXXIX abgedruckt sind. Der Verleger wünschet, es möchte die Pranu-
meraüon angefangenermaasen so lebhaft fortgesetzet, als die Verordnungen zum Druck befördert
werden- Mit denen Verordnungen, so weiter bis den 2iten November 1670 oder au das Ende
der vormundschaftlichen Regierung über Wilhelm vn. ergangen und sich ohngefehr bis in Nro.,
CCCCLVI. erstrecken werden, wird, um bey dem Gebrauch eines zweyten Bandes der Bequemlich
keit keine Hindernisse zu setzen, der zweyte Theil geschlossen, das darauf folgende abetVm dritten
Theil dieser Sammlung, welcher von den Verordnungen, so unter der Regierung Herrn Landgraf
Carls den Anfang nehmen wird, vorbehalten.
37) Nachdem die Handlung von .Brandt und Twitmeyer aus Hamburg ihren bisher gehabten La
den Nro. 31 auf dem Meßplatze quitirt, und dagegen nunmehro in dieser Ostermesse in der Be
hausung des Herrn Goldfabrikant George Wagners auf der Ober-Neustadt im zweyten Gewölbe
vom schwarzen Adler gegen den Meßhause über mit ihren Waaren, als frischen Sortement Zitzen,
Cattunen auch zitznen Decken rc. zum Verkauf ausstehen, so dienet solches hierdurch zur dienst-
freundlichen Nachricht und Recommendation-
z8) Es wird das Publicum hierdurch erinnert, daß von denen schon längst bekant gemachten Pillen
zu Vertreibung des schädlichen Ungeziessers derer Ratten und Mause wieder frische angekommen,
das Schock vor 12 ggl. und find zu haben in der Unter-Neustadt bey dem Gastwirth Zöller im gül
denen Fas.
39) Es wird dem Publico hiermit zu wissen gemacht, r daß künftigen Montag den 28ten Martii
und folgende Tage die zu der Iesberger Poststation gehörige Pferde, Wagen, Geschirre und was
sonst darzu gehöret, verauctioniret und den Meistbietenden gegen baare edictmäßige Bezahlung
soll überlassen werden. Wer nun dazu Lust hat, kan sich bemeldten Tages Nachmittag um 1 Uhr
allda in dem Posthause einfinden.
40) Es dient hiermit zur Nachricht, daß Herr Schachte von Nürnberg in dieser Oster-Messe so wie
sonsten, mit allerhand Gattungen Spiegeln bey Hrn. Espen in der Stadt Frankfurch auf der Ober«
Neustadt seinen Laden haben wird.
41) Bey Clemens Major, Wachstuchfabrikant, wohnhaft auf der Ober-Neustadt in des Hrn. Regier.
Rach Kuchenbeckers Behausung, sind von allen Sorten Wachstuchtapeten, sowohl gemahlten wie
auch gepresten, Stück- und Ellenweise in und ausser der Meß um billigen Preiß zu bekommen.
42) Beym