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z) Nachdem die hiesige Wasenmeisterey und die damit combinkrte NachrichkerS- Stelle
Ende des gegenwärtigen Jahrs vacant wird, und dahero rejolvirt worden, daß beydes
zusammen entweder ad viram oder auf eine weitere sechsjährige Pachtzeit von Anfang
1768. an den Meistbietenden verliehen werden soll, hierzu aber terminur lidtationis auf
Sonnabend den iy. Tag Augustia. e. bey Fürstlicher Kriegs- und Domainen-Cam
mer anberahmt stehet: Als wird solches hierdurch bekannt gemacht, damit diejem'ge,
welche sothane Wasenmeijterey.Lcyhe und Dte damit verknüpfte Nachrichter-Stelle auf
eine oder die andere Weise zu übernehmen willens, sich in angezeigtem Termin des Vor
mittags avhier einsinden, in Ansehung ihrer Vermögens,Umstande, insonderheit aber,
daß sie dem mit der Wasenmeisterey comdinirten Nachrichter-Amt gehörig vorzustehen
im Stande seyen^ hinlängliche obrigkeitliche Attestats, ohne welche niemand zur Licita-
tion gelassen wird, prohucirerr, die Conditiones vernehmen, darauf ihr Gebot thun und
das weitere erwarten mögen. Cassell den 22. Tag januarü 1767.
zürstl. Heßtsche r^riegsmttd Domamen-Lammer daselbst.
4) ES will der Herr Major Göddäue zu Laar seine Meyerey daselbst wieder verpfachten,
davon die Condmonen bey ermeldtem Hrn. Major zu Laar oder allhier beym ^ustiris-
rio Hrn. Renthmeister Gosen eittgesehen und die Pfachtung zu nechstkommerrdeu Petri-
oder Ostem, oder Waipurgis-Tag c. angetretten werden kan.
II. Edictal-Citation.
Nachdem Christina Elisabeth, des Pfarrer Ehren LimbergerS fiel, nachgelassene, zuletzt
übergebliebene Tochter zu Hilmes, ohnlängst cum testsmento verstorben und dann 1)
des Förster LimbergerS zu Wippershayn, 2) dessen Schwester, so an den Buchbinder
Krüger zu Neukirchen verheyrathet worden, 3) des Pfarrer Ehren SchlottmannS zn
Heringen und 4) Dessen Schwester, so an dem Musicant Döring daselbst verheyra
thet worden, sämtliche nachgelassene Erben die Interessenten von dieser Erbschaft sind;
Als werden diese samt und sonders hiermit vorgeladen, schierskünstigen Mittwochen den
2^ten Febr. als zur Publication des Testaments ein vor allemahl prafigirtem Termins
vor hiesigem Amt zu erscheinen und der Publication zu gewärtigen; sie erscheinen nun
oder thun solches zum Theil nicht, so wird dennoch in horam contumaciam damit ver
fahren werden, wie Rechtens. Schenklengsfeld A. L. den 27km Han. 1767.
Hochfürftl. Heßisches Amt daselbst , Schmidt, Lt.
III. Citatio Creditorum.
1) Alle diejenige Crcditores welche an des Fächers Rhemhardt Zapfens, wie auch an des
Beckers George Riesens Vermögen einige Forderung haben, sollen sichintcrmino per-
emtorio den 2ftw Februar, c. a. vor Mir dem Beamten des Orts melden, ihre For
derung j/quidiren, gehörig verisiciren und darauf rechtlicher Verfügung im Gegencheil
aber