Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1767)

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Gant gemacht, damit derjenige so solche Psachtuug zu übernehmen gemittet / sich kn pr*. 
fixo auf hiesigem Rathhause Vormittags IO Uhr einfinden könne; wobey aber ohnver- 
halten bleibet, daß derjenige so diese Pachtung zu erstehen gesonnen, sich mit Gericht!. 
Attestats versehen muß, daß er sowohl dem Keller Pfacht vorzustehen-als auch die er 
forderliche caution zu leisten im stande siye. Gudensberg den i4ten Nov. 1767. 
Bürgermeister und Rach daselbsten. 
II. Citatio Creditorum. 
i) Demnach über des vormahligen Adel. Diebischen Volckershöffer Meyers Johannes 
Hahns Vermögen wegen der solches weit übersteigenden Schuldenlast der Concurs- 
Proceß ex ofKcio erkannt, und terminus ad liquidandum credita auf Mittwoch den i6. 
Decembr. dieses Jahrs angesetzt worden; als werden alle und jede, welche daran et 
was zu fordern haben, hiermit vorgeladen, in vorbestimmtem Termino den i 6 . Dec. 
des Vormittags um 9 Übt vor dem Adel, von Diebischen Gerichte dahier zu Jmmi- 
chenhayn entweder s ttsi in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte ohnfehlbarzu 
erscheinen, und ihre Forderungen nach Maaßgabe der Fürst!. Hessischen Proceß,Ord- 
nung gebührend zu liquidiren, mit der Verwarnung, daß die alsdann in prafixo zu- . 
rückdleibende Gläubigere mit ihren Ansprüchen bey diesem Concurs nicht weiter gehö 
ret, sondern davon gantzlich abgewiesen werden sollen, sign. Jmmichenhayn den 8 ten 
Octobr. 1767. Schuppr'us, 
als Adel. v. Diebischer Richter daselbst. 
III. Sachen |o m- und ausserhalb Lastet zu verkauffen sind. 
1) Aus Befchl Hochfürstlicher Regierung zu Marburg, soll das freyAdlich. von Wurm 
bische Erbguth zu Zoßbach cum pertinendis, dessen nähere Beschaffenheit bey dem Re. 
gierungs krvcuratori Herrn Lt. Bönhart und Hofgerichts Procurat. Herrn Riedgans 
zu Marpurg in Erkundigung gezogen werden kan, jedoch mit Ausschliessung des lehn- 
bahren Zehenten vor Joßbach und 12 Schillinge daselbst, vor hiesigem Hochfürstlichen 
Ambte, lalva radbabidone und mit dem Vorbehalt, daß dem jetzigen Pachter Renno 
die völligen Pacht,Jahre ausgehalten werden müssen, nochmahlen öffentlich ausgebot, 
ten und plus licitanti Überlassen werden: Nachdeme nun dazu Terminus auf Freytag 
Len '8tcn Dec. a.c. Vormittags bestimmet worden, und darknn mit dem bereits vor 
hin beschehencn Gebott von 10052 Gulden Franckfurth. Wehrung angefangen werden 
soll; So gelieben diejenige, welche zu diesem Guth Lust haben, und ein mehreres dar 
aus zu bü then gesonnen, sich bestimmten Tags und Orts elnzufinden, ihr Gebot zu 
thun und das weitere zu gewärtigen. Lignatum Rauschenberg den isten Oct. 1767. 
Vigore Commiilionis I H. Riemenschnerder, Ambtschultheis alda. 
2) Nachdem der Müller Johann Burckhard Schröder allster, seiner Kinder Mahl,Mühle 
chnweit Vockerode, nach erhaltenem vecreto alienandi, in termino den lten Decembr. 
c. a. bey hiesigem Fürst!. Amte, an den Meistbiechenden, auctionis lege, verkauften 
zu lassen gewilliget ist; Ais wird solches denen Mühlen -Liebhabern und welche an er 
jagter
	        

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