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Gant gemacht, damit derjenige so solche Psachtuug zu übernehmen gemittet / sich kn pr*.
fixo auf hiesigem Rathhause Vormittags IO Uhr einfinden könne; wobey aber ohnver-
halten bleibet, daß derjenige so diese Pachtung zu erstehen gesonnen, sich mit Gericht!.
Attestats versehen muß, daß er sowohl dem Keller Pfacht vorzustehen-als auch die er
forderliche caution zu leisten im stande siye. Gudensberg den i4ten Nov. 1767.
Bürgermeister und Rach daselbsten.
II. Citatio Creditorum.
i) Demnach über des vormahligen Adel. Diebischen Volckershöffer Meyers Johannes
Hahns Vermögen wegen der solches weit übersteigenden Schuldenlast der Concurs-
Proceß ex ofKcio erkannt, und terminus ad liquidandum credita auf Mittwoch den i6.
Decembr. dieses Jahrs angesetzt worden; als werden alle und jede, welche daran et
was zu fordern haben, hiermit vorgeladen, in vorbestimmtem Termino den i 6 . Dec.
des Vormittags um 9 Übt vor dem Adel, von Diebischen Gerichte dahier zu Jmmi-
chenhayn entweder s ttsi in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte ohnfehlbarzu
erscheinen, und ihre Forderungen nach Maaßgabe der Fürst!. Hessischen Proceß,Ord-
nung gebührend zu liquidiren, mit der Verwarnung, daß die alsdann in prafixo zu- .
rückdleibende Gläubigere mit ihren Ansprüchen bey diesem Concurs nicht weiter gehö
ret, sondern davon gantzlich abgewiesen werden sollen, sign. Jmmichenhayn den 8 ten
Octobr. 1767. Schuppr'us,
als Adel. v. Diebischer Richter daselbst.
III. Sachen |o m- und ausserhalb Lastet zu verkauffen sind.
1) Aus Befchl Hochfürstlicher Regierung zu Marburg, soll das freyAdlich. von Wurm
bische Erbguth zu Zoßbach cum pertinendis, dessen nähere Beschaffenheit bey dem Re.
gierungs krvcuratori Herrn Lt. Bönhart und Hofgerichts Procurat. Herrn Riedgans
zu Marpurg in Erkundigung gezogen werden kan, jedoch mit Ausschliessung des lehn-
bahren Zehenten vor Joßbach und 12 Schillinge daselbst, vor hiesigem Hochfürstlichen
Ambte, lalva radbabidone und mit dem Vorbehalt, daß dem jetzigen Pachter Renno
die völligen Pacht,Jahre ausgehalten werden müssen, nochmahlen öffentlich ausgebot,
ten und plus licitanti Überlassen werden: Nachdeme nun dazu Terminus auf Freytag
Len '8tcn Dec. a.c. Vormittags bestimmet worden, und darknn mit dem bereits vor
hin beschehencn Gebott von 10052 Gulden Franckfurth. Wehrung angefangen werden
soll; So gelieben diejenige, welche zu diesem Guth Lust haben, und ein mehreres dar
aus zu bü then gesonnen, sich bestimmten Tags und Orts elnzufinden, ihr Gebot zu
thun und das weitere zu gewärtigen. Lignatum Rauschenberg den isten Oct. 1767.
Vigore Commiilionis I H. Riemenschnerder, Ambtschultheis alda.
2) Nachdem der Müller Johann Burckhard Schröder allster, seiner Kinder Mahl,Mühle
chnweit Vockerode, nach erhaltenem vecreto alienandi, in termino den lten Decembr.
c. a. bey hiesigem Fürst!. Amte, an den Meistbiechenden, auctionis lege, verkauften
zu lassen gewilliget ist; Ais wird solches denen Mühlen -Liebhabern und welche an er
jagter