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I. Edictal-Citation.
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herren Constantino, Land^raffen
zu Hessen, Fürsten zu Herßfeld, Graffe» zu Layenellnbogen, Drey, Zregen-
hayn, LTidda und Schaumburg rc. rc. Rittern des goldenen Vlieffes, Jkwo Rö-
- misch-Käyserlichen-auch zu Hungmn und Boheim König!. Apostolischen Majestät Ge.
nera!-Feld-MarschallLieutenant, Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn, Wir zuHöchst-
Jhro nachgesetzten Fürstlichen Eantzley dahier verordnete Director und Räthe, citircn
aus inllantr des in des Amtmann Reiters Loncurs bestellten Luratoris bonorum & li-
tium, €on^(?p^Advocati modo Amtmann Scheusfiers , Implorar!, des verstorbenen
Land-Rabiner Veit Singers von Witzenhausen nachgelassene Erben, implorantes, als
welche nach Absterben gedachten Veit Singers ausser Landes gezogen und vermahlen
nicht ausfindig zu machen sind, hierdurch öffentlich und edictaiiter, in termino per-
emtorio den 29ten Januarii 3 . £ dem in Sachen ihrer gegen erwehnten Reiterischen
Coneurs, am loten Januarii a. p. ertheilten Canhley-Vescheid ein allenthaidiges Ge
nügen zu leisten, mithin inpràoauf Hochfürstl Eantzley dahier sowohl ihren An-
wald durch eine Ordnungsmäßige Vollmacht hinlänglich zu legitimem , als auch auf
den ihnen deferirti Haupt,Eyd sich alsdann so ohnfehlbar zu erklären; Als widrigen.
, falles dieselben zu gewärtigen haben, daß sie pro jurare nolentibus Lc confettis erklärt,
auch sonsten in ihren Ungehorsam weiter was Recht ist, erkannt werde. Sign. Roten
berg den i sten Octobr. 1767.
F. H. R. Lanyley daselbsten.
II. Verpacht - Sachen.
1) Nachdem das aus die hiesige sowohl, als aus die Exter Università Mahlmühlen in Term,
den ateo Sept. jüngsthin gethane Gebott,keineöweges ist aeceptable befunden unddaher
Unter dem i6.ej. befohlen worden, daß diese beyde herrschaftliche Mahlmühlen zusamt der
ExterSchneidemühle nochmahlen öffentlich plus licitanribus ausgebothen werden sollen,
und dann hierzu Termin, auf Mont. d.zo. Nov. schierskünftig ist bezielet worden; So
wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemachet, damit diejenige, welche eine over
die andere dieser Mühlen zu pachten gewillet, sich des Morgens um 9 Uhr in meiner
des Krieges und Domainen Raths Behausung allhier einfinden, nach zuvor beyge.
brachten obrigkeitlichen Bescheinigungen, daß sie nicht allein des Mühlenwesens ge.
nugsam kundig, sondern auch ins besondere anreichende Caution zu stellen, und die
vorhandene Inventaria baar zu bezahlen im stände seyen, ihr Gebot thun, und darauf
nach Befinden das weitere gewärtigen, Rinteln den 2zten Octobr. 1767.
Ex Commissione Hochfürstl. Kriegs und Romainen Cammer.
Kuìenkamp.
2) Nachdem die Pfachtung des Gudensberger Stadt-Kellers den i sten Marti! a. £ zu
Ende gehet, und dann zur anderweiten Verpachtung terminas auf Dienstag den is.
Decembr. a. c. ist; Als wird solches dem Publico zu dem Ende hierdurch be-
* kant