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L) Nachdem die Verpachtung der Gudensberger Hospitals Güter bestehend, in einem
Wohnhauß, Scheur, Stallung, einem Baum« und Kleegarten 79k Äcker Land und
' io, A. Wiesen künftigen Petritag zu Ende gehet, und dann zur anderweiten 3 jährigen
Verpachtung Terminus auf Freytag den 2oten Novembr. nächstkünstig anberahmetist,
als wird solches dem Publico hierdurch bekant gemacht, damit diejenigen, so zu solcher
Pachtung Belieben tragen möchten, sich in praesixo dahier einfinden, und die Pacht
Conditiones bey dem Hospitals Provisori Kersten vernehmen können. Wobey dann
ohnverhalten bleibt, daß derjenige, so solche Pachtung zu übernehmen gesonnen, mit ge-
richtl. Attestats versehen seyn muß, daß er sowohl der Pachtung vorzustehen, als auch
hinlängliche Caution zu stellen im Stande sey. Gudensberg den i 6 ten Octobr. 1767»
Sännt. Hospitals Vorsteher daselbst.
3) Es soll die herrschastk. sogenannte Grubenmühle zu Qberrieden, bestehend in einem
neuen Wohnhauße und darzu gehörigen Nebengebäuden, sodann zwey Mahlgängen
und einem Schlaggange, wie auch etwas Land und Graftgarten, Donnerstags den
sten Novembr. schiere künftig aufs meiste Gebot verpachtet werden; Wer also dieselbe
zu pachten gesonnen, derselbe kan sich in pncsixo des vormittags zu gewöhnlicher Mor
genstunde vor Fürstl. Ambte dahier melden, und sein Gebot thun. Witzmhauftn den
8ten Octobr. 1767. Fürstl. Amr Ludwigstein daselbst.
II. Citatio Creditorum.
1) Demnach über des vormahligen Adel. Diebischen Volckershöffer Meyers Johannes
Hahns Vermögen wegen der solches weit übersteigenden Schuldenlast der Concurs-
Proceß ex officio erkannt, und rermiims aä liguiäanäum creäirs auf Mittwoch den 16.
Decembr. dieses Jahrs angesetzt worden; als werden alle und jede, welche daran et-
was zu fordern haben, hiermit vorgeladen, in vorbestimmtem Termino den 16. Dec.
des Vormittags um 9 Uhr vor dem Adel, von Diebischen Gerichte dahftr zu Jmmi?
chenhayn entweder selbst in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte ohnsehlbarzu
erscheinen, und ihre Forderungen nach Maaßgabe der Fürstl. Hess sch en Proceß-Qrd-
nung gebührend zu liquidiren, mit der Verwarnung, daß die alsdann in praffixo zu
rückbleibende Gläubigere mit ihren Ansprüchen bey diesem Concurs nicht weiter gehö
ret, sondern davon gantzlich abgewiesen werden sollen, sign. Jmmichenhayn den 8 ten
Octobr. 1767. Gchuppius,
als Adel. v. Diebischer Richter daselbst.
2) Nachdem über Johannes Dillschneiders und dessen hinterlassenen Wittib Vermögen
aühier der Concurs Proceß erkant worden; so werden deren sämtliche Creditores hier
mit eáictaliter cttírCÍ, daß sie in termino peremtorio Montag den l6ten Novembr. vor
hiesigem Adel, von Malsburgischen Gericht erscheinen, ihre Credita liquidiren, und die
sem nach allenthalben gewärtigen sollen, W^R. Breuna denkten Julii 1767.
Heinrich Wilhelm Muldner. Adel, von Malsb» Amtm.
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