Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1767)

( 473 ) < 2 a 3 
als die bereits darauf jährlich licktkrte noRthlr. Caffageld zu geben gewillet sind, als 
dann des Vormittags vor mir einzufinden, ihre Gebotte ad protocollum zu thun und 
darauf der Meistbietende des Zuschlags sich sofort zu gewärtigen. Cassel! den 17t Aug. 1767. 
FA.W. Faber. 
II. Citatio Edictalis. 
1) Nachdem Namens Gnädigster Herrschaft, Hochsürstl. Heßksche Kriegs-und Domain 
nemCammerzuCassll, von dem Johannes Braun und dessen Ehefrauen alhicr, ihre 
vor Hofgeismar an der Lempe gelegene Mahl und Schlagmühle zusamt den dabey gelege 
nen und darzu gehörigen Wiesen und Garten, weniger nicht rrAcker um dieselbe liegenden 
Landes vor eine gewisse Summe Geldes käuflich übernommen und an sich gebracht: So 
wird solches hierdurch zu jedermanns Wissenschaft zu dem Ende bekannt gemacht, damit 
der oder diejenige, so an dieser Mühle cum pertinendis , es seye ex quo capite es wolle, 
eine RechtsbkgründeteAnsprache zu ha'envermeynen, in termino den 28ten Septembris 
vor hiesigem Fürst!. Amt Vormittags zu gehöriger Rechtsfrühe lud praejudicio praeetu- 
ii et perpetui silentii ohnausbleibllch erscheinen, ihre Ansprache ad protocollum anzei 
gen, und darauf das weitere erwarten mögen. Sign. Hossgeismar den 8tenAug. 1767. 
Hochsürstl. Heßisches Amt daselbst. 
Biedenkgpp. 
III. Eitatio Lr-editorum. 
1) Da des George Mäurers zu Caldenbach geführte Wirthschaft und Haushalt so ge 
than, daß man vor nöthig findet, genaue Untersuchung anzustellen, ob die Paßiva 
. besten Vermögen übersteigen; Als werden alle dessen Creditores hiermit edictaliter ci- 
tirt, daß sie sub praejudicio Dienstag den 2yten buius vor hiesigem Adel Boyneburgi- 
schen Gerichte zu erscheinen, ihre Credita zu liquidsten, und daraus was Rechtens zu 
gewärtigen haben. Elbersdorf den ittnSept 1767. 
G.w. Blume, h. t. vonBoyneburg. Iustit. 
L) In des Zeugmacher Peter Goebels zu Epterode vor hiesigem Gericht hangender Cgn- 
curesache ist Terminus zur gütlichen Handlung, unter sämtlichen Credkkoren in deren 
Entstehung aber zu Anhörung rechtlichen Bescheides puncto liquidationis, auf Dienstag 
den zten November a.c. hiermit anberahmt, und werden sämtliche vorhin erschienen ge 
wesene Creditores alsdenn früh Morgens 9 Uhr in Person oder aber durch hinreichen 
de Bevollmächtigte allenthalben instruet dahier zu erscheinen, sub praejudicio cirstt. 
Witzenhausen den 24tett August 1767. 
Vogtey Rückerode Gericht dahier, Moy. 
IV. Sachen so in-und ausserhalb Lasse! zu verkauffen find. 
1) Es wollen die Frau Revisions-Räthin von Hamm ihre zu Berga Amts Homburg ha 
bende Fruchtgefälle bestehend alljährlich in 4 Viertel partim Homburger Maas an den 
Meistbietenden verkaufen, und ist hierzu Terminus auf Montag den sten October be 
stimm
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.