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so notorie vor sich nicht zahlen können, werden zumGebott nicht gelaßen, es seye denn,
daß sie hinreichende Bürgen sobald mitbringen, welche sodann dieKaus-Conditiones oh
ne Einrede erfüllen zu wollen, sich vorhero ad protocollum anheischig machen. Spatt-
genberg den irttn Aug. 1767.
vi Subäelegationis.
Tasiius. Amtschulthejß allhier.
r) Es soll des hiesigen Bürger und Zimmermeister Carl Lückerts und dessen Ehefrauen
Behausung alhier in der Castmalsgasse zwischen dem Invaliden Groschell und der
Stadtmauer gelegen, von Obrigkeit und Amtswegen an den Meistbietenden verkauft
werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich auf Donnerstag den yten Nov.
schierskünstig/ als welcher ein für allemal pro termino dazu bestimmt ist, vor hiesigem
Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde angeben, sein Gebort thun, und auf dm
lezten Glockenschlag der zwölf Uhr sich der ohnsehlbaren Adjudication gewärtigen. Sign.
Castell den isten Äug. 1767.
Ex Commiiiione Senatus 'jf. @föt)f*Secretarius.
z) Es soll des hiesigen Bürger und Bader Christian Wilhelm Hilden und dessen Ehe-
. stauen Garten alhier vor dem Müllerthore zwischen demGemeinde-BürgermeistcrSen-
»mg, der Wittib Schneegelsbergin und dem Beckermeister Sauer gelegen, von
Obrigkeit und Amtswegen an den Meistbietenden verkauft werden. Wer nun daraus
bieten will, der kan sich auf Donnerstag den 2yten Oktober schierskünstig, als welcher
ein für all.mal pío termino dazu bestirnt ist, vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher
Gerichtssiunde angeben, siin Gebett thun, und aus den lezten Glockenschlag der zwölf
Uhr sich der ohnsehlbaren Adjudication gewärtigen. Sign. Castell den r^ten Aug. 1767.
Ex Commisiione Senatus jf- 5 * ÄOCfy. Stñdt«Seer.
4) Es soll der Wittib Beckeritt ihre Behausima allhier in dev Wildsmannsgasse zwischen
des Cämmerer Claudius Erben und der Wittib Jmhofin gelegen, von Obrigkeit und
Amtswegen an den Meistbietenden verkauft werden: Wer nun darauf bieten will, der
kan sich auf Donnerstag den i2ten Nov. schierskünftig, als welcher ein für allemal
pro termino darzu bestimmt ist, vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichts-
Mnde angeben, fin Gebott thun, und auf den letzten Giockenschlag derer 12 Uhr sich
der ohnsehlbaren Adjudication gewärtigen. Sign. Cassell den r^ten Aug. 1767.
Ex Commiisione Senatus. % F 0 íaDí’Secretarius.
y) Es ist in einer Landstadt eine wohlconditionirte und überaus gut gelegene Avorhecke nebst
Haus, Scheuer und Stallung zu verkaufen, und zwar mit dem Vortheil, daß wann
allensals der Käufer nicht sogleich irmStande wäre, alles baar zu bezahlen, so kan et
was gegen eine dem Verkäufer annehmliche Versicherung eine Zeitlang draus stehen
bleiben, wenn dasselbe Capital dann nur landesüblich verzinset wird.
6) Es will die Wittib Willensteinm ihre Behausung in der Uitternsusiadt in der Mühlen
gasse zwischen dem Handschuhmacher Mstr. Romain, und Lob er« Meister Hofmann
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