Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1767)

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3) In der Eßiggasse, imEßrghause ist eine Stube, 2 Kammern, 1 Küche, in der ersten Etage, 
vor 16 Nthlr. zu vermietheu. 
4) In der obersten Gasse ist eine Etage, hiuteuaus, vor eine stille Haushaltung, auf Michaeli, zu 
vermieiheu. 
5) Ein Logiment, mit oder ohne Meubles ist sogleich zu vermietheu. 
4 ) Ein Logis mit Meubles vor eine ledige Person nebst Bedienten, bestehend in einem Vorzimmer, 
Stube, Kammer und Küche, die Aussicht nach der Fulda zu, ist sogleich monatlich zu vermiethen. 
7) Auf der Ober-Neustadt, in einem gelegener; Hause sind verschiedene Logis, mit und ohneMeub- 
les sogleich zu vermiethen. 
v. Personen, so Bediente verlangen. 
r) Fünf Stunden von Cassett wird eine perfecto Köchin, gegen einen sehr guten Lohn, sogleich [iw 
Dienst verlangt. 
VI. Personen, so Dienste verlangen. 
1) Ein Junger Mensch so vor; honuetter Familie, und im Schreiben und Rechner; erfahren, auch 
schon als Schreiber gedienet, suchet wiederum in- oder außerhalb Cassel, eben solche Dienste. 
s) Es sucht ein jrungcv Mensch von honuetter Familie, der im Schreiben und Rechnen, auch im 
Lateirr sehr wohl erfahren, auch bereits zwep Jahr bey einem Advócate;; als Schreiber gestanden, 
und sowohl zum dictiren als copiren gut zu gebrauchen ist, einen dergleichen Dienst. Offeriret 
sich auch allenfalls zur Aufwartung bey einer vornehmen Herrschaft. 
VII. Personen, so Lapr'talr'a auszulehnen gesonnen. 
In Hof-Geismar sind bey denen Herren Kanstenten, Martin und Künne, 2800 Rthlr. ans einer 
Suratel entweder ganz oder zum Theil auf sichere und hinlängliche Hypothec und gegen karrdüblichr 
Zinße auszulehnen. 
VIII. Nodfication von allerhand Sachen. 
r) Nachdem jüngsthin der Feldhüter, von Ober-Hohna, bey Eschwege, Gottfried Hofmann feines 
Alters 25 Jahre, mit seinem Bruder, Johann Henrich Hofmann 35 Jahre alt, nicht nur ent- 
wichen, sondern auch in des ersteren Wohnung alda, außer denen in 117 Posten bestehenden Ef 
fecten und Mobilstücken an baaren Geldern: A ) In einem ledernen Beutel 1) fünf Stück große 
französ. Laubthaler. 2) drey Stücke Braunschweiger Roß dDrs und drey Stücke französischer 
kouis dDrs. 3) Eine Bayerische ganze und dergleichen halbe Max dDrs. 4) ein holländischer 
Ducaten. 5) Fünfzig sechs Stücke alte Frankfurter Batzen. 6) Acht Stück alte Heßische Albusstü- 
cke und drey Dreyerstücke. 7) Ein Churpfälzisches altes ;o Kreutzerstück. 8) Ein preuß. 8 Ggl. 
Stück, von 1758. 9) drey Stück Mecklenb. 8 Ggl. Stücke von 1754. 10) Drey Stück Bern- 
durger 8 Ggl. Stücke von 1758. n) Fünf Stück neue Würtemberger Conventious 20 Kreutzer- 
stücke, r 2) vier Stück Frankfurter zehn Kreutzer-Couventionsstücke. 13) Zwey Stücke Anspa 
cher 15 Kreutzerstücke von 1759. 14) En; Darmstädter Conventious 5 Kreutzer Stück ven 176z. 
L) In einem linnen Beutel: 15) vier und ein halb große franz. Laubthaler, 16) ein harter Tha 
ler von Kayser Joseph, 17) ein Lüneburger Gulden, 18) sechszehn 3 Batzen Stücke, 19) hundert 
und 26 Stück alte Frankfurter Batzen, 20) sechs alte ganze Churpfälzische Kopfstück und 18 der 
gleichen halbe, 2i) vierzehn alte 4 Hessen Albnsstücke, 22) drey Stücke alte Heßische Albus und 
Zwey Peter-Batzen. C) In einem alten linnenen Lappen: 23) hundert und fünf Stücke alte 
Frankfurter Batzen mlnu8 1 Kreutzer, 24) zweyhundert und fünfzehn alte Heßische Albusstücke, 
25) hundert und 53 und rhalb Stück alte heßische Dreyer , 26) ein alter Bayerischer halber Gul- 
. den, 27) ein Preußisches 8 Ggl. Stück vvn 1759. 28) ein Churpfälzisches io Kreutzer Stück. 
... '' ■ 29)
	        

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