Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1767)

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•uit richt dry dm Gerichtshalter Hin. Bürgermeister Wiederhol; zu Höxter, auch in Zeile 
de, dem c»m«. Dr. Carstens erhalten, 
bft 
stüi U. Citatio Creditorum, * 
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eßi/) Nachdem'sich veroffenbaret, daß des Einwohner und Greben, Johann Melchior Eckels, 
M zu Breidenbach, sein Vermögen mit übersteigenden pasfivis beíaDen sepe, und es also nö- 
m thig fällt/ besten sämtliche Oedirores vorzuladen,um denenftlben den ttarurn añivorurn vor- 
tz i zulegen und Vergleichs-Vorschläge zu thun,wes Endes dann auch Terminus auf den 2gten 
m Febrnarii des i767ten Jahrs bestimmt worden ist; als werden alle diejenigen, so an er- 
) tz sagtem Melchior Eckel einige Forderungzu haben vermeinen, dergestalten citirt, daß^sie« 
ß. práo des Morgens um 8 Uhrvor hiesigem Gericht erscheinen, die Vergleichs -Vor- 
ellk schlage anhören und fals selbige nicht acceptirt werden sollen, ihre Oedita sofort liquidi- 
[ n | ren, darauf aber sodann weitere rechtliche Verfügung gewärtigen sollen. Hof den 27^* 
A Decembr. 1766. Hochadel. von Dnlwigksches Gericht hLerselbst. 
1) Demnach des bey dem Hochlöbl.zten Bataillon Garde gestandenen, in der Action bey 
otk Preußisch,Minden gebliebenen Obersten, Schönauer, Verlassenschafts-Müffa durch die 
E beschehene Auszahlungen derer Regiments, und dompa^nie-Schulden gänzlich erschv- 
W pset morden und dazu nicht einmahl anreichig gewesen; als wird solches denen in termino 
e lil Uquidationis sich gemeldeten Crcditoribus zur Nachricht und Achtung hierdurch bekannt 
gemacht. Castell, den rzten Januar. 1767. L. 8. Apett. Vi^. Commiss, 
' , 3) Nachdem sich bereits verschiedene Creditores angegeben, welche an dem verstorbenen 
" Einwohner, Johannes Leisen, und dessen hinterlassene Wittib Forderungen haben, und 
tí ' deren Vermögen zu völliger Befriedigung derer sämtlichen Creditoren nicht zureichend 
2 ist, mithin es nöthig seyn will, deren sämtliche Credites vorzuladen, und denselben den 
v Stamm astivorum vorzulegen und Vergleichs'Vorschläge zu thun, wessals denn Ter- 
minus aus den 2zten Febr. des !767ttn Jahrs anberaumet worden; so werden alle 
diejenigen,welche an dem verstorbenen Johannes Leisen und dessen nachgelassenen Wit, 
ñ lid gegründete Forderungen zu haben vermeinen, hiermit derogestalten citirt, daß sie 1« 
pi acfixo des Morgens frühe 8 Uhr vor hiesigem Gericht erscheinen, dieVergleichs.Vor- 
r rif schräge erhören, in deren nicht annehmungs Fall aber auch zugleich ihre Forderungen 
m gehörig liguidiren, und sodann weitere rechtliche Verfügung gewärtigen. Hoof de« 
m 2M Decembr. 1766. Hochadel. von Dalwigksches Gericht hr'efelbstem 
' E 4) Sämtliche des im HochlöblichemVeib-Fusilier Regiment verstorbenen Capitain vs« 
. ^ Herhen Lredirores sind unter heutigem daro cdictaliter citiret, um in termino ad ü- 
í(¿ t qukkndum Credita auf Sonnabend den 7ten Febr. schierskünstig bestimmt, so gewiß 
M . vor dem Garnisons-Auditeur Fleisch indes Kaufmann Causid Nebenbehausung auf 
¡¿d Peru SUfjlMM Plgtz hierselhst zu erscheinen, ihre vermeinte Schulden-L>r«reaLone8 als 
tli - . lenk-
	        

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