Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1767)

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Merck angesehen werden, sobald aber sothane Summa vorhanden, Unsere Brand-Affe- 
curations-Commißion dem Publico durch die hiesige Policeyund Commerden» Zeitung 
dieses sowohl als auch bey jeden Vorfallenheitm die Brandschaden und deren Taxation und 
wie hoch der Brandschaden denen Beschädigten ersetzet worden, und überhaupt, was die 
Direction denen Interessenten kund zu thun hätte, anzeigen, und zugleich einm Terminum 
a quo bestimmen, mithin denen Mitgliedern den Brandschaden, welchen sie an solchem Ta 
ge oder nachher levden, ersetzen. Damit nun 
XXIX. Diese Unsere Verordnung zu jedermanns Wissenschaft kommen möge; So wol 
len Wir, daß einer jeden Obrigkeit eine hinlängliche Anzahl Exemplarim davon zugeferti- 
get, und solche gehörigen OrtS affigiret werde, befehlen auch jedermänniglich, sich dar 
nach auf das genaueste zu richten, insonderheit aber Unsern Collegiis und Obrigkeiten, der 
Brand,Affecurations-Commißion in allen zu Beförderung und Aufnahme dieser Societät 
gereichenden Dingen hülireiche Hand zu bieten. Urkundlich Unserer eigenhändigen Na 
mens Unterschrift und beygedruckten Jürstl. Secret- Jnsiegels. So geschehen in Unserer 
Residenz und Festung Cassel den 27. April 1767. 
Friedrich L. z. Hessen. 
(L.S.) Vt. Canngiesier. 
I. Verpacht - Sachen. 
0 Es ist zwar zur Verpachtung des herrschaftlichen Vorwercks Rangen Amts Zieren 
berg rerrninu8 licicgtionis auf Sonnabend den 29ten Augusti dieses Jahrs bey Fürst!. 
Kriegs - und Domainen - Cammer anberahmr und vorhin bekannt gemacht worden. 
Nachdem aber Serenissimi Hochsürstl. Durchl. indessen wegen dieser Pachtung ander 
wärts gnädigst disponirt haben; als wird solches und daß sothaner Termin nun nicht 
ror sich gehe, denen etwaigen Pachtliebhabern hierdurch ohnverhalten; Cassell den 
24ten Junii 1767. 
Fürstl. Heßische RrLegs-und Dornairreri-Larmner daselbst. 
2) Demnach zu Verpachtung der herrschaftlichen Kalkbrennerey unterm Weinberge noch 
maliger Terminus licitationis auf Donnerstag den l6tm des instehevden Monaths 
Julii anberahmt worden; als haben sich alle diejenige, so solche zu pachten gesonnen, 
alsdann in hiesiger Ober-Rmtherey persönlich einzufinden, ihre Gebotte ad protocol- 
lum zu thun und daraus das weitere zu gewärtigen. Cassll den 17km Junu 1767. 
F. A. w. Fader. 
II. Citatio Creditorum. 
1) Nachdem über des Nicolaus Müllers zu Wahlershausen Vermögen ein Con- 
curs- Proceß und des Endes edictalis citatio peremtoria erkant , auch termi- 
nus ad liquidandum auf Donnerstag dm Iten October schierskünstig anbe 
rahmt worden: Als heischen, laden und citirm Wir sämtliche Creditores hierim't 
von Amts»Gerichts und Rechtswegen peremtorie dergestalt und also, daß Sie inste- 
henden rtm Oct. entweder persönlich, oder durch genügsame Bevollmächtigte erschei 
nen,
	        

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