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ilche Verbot, aus ihrem Varterlasde zu emigriren und nach Rußland zu geben ohnlangst sich er»
stechet; diesen auch ohne Anstand, aber vergebens nachgesetzet worden: Als werden von Obrig-
feit und Amts ivegen ermeldre vier heimlich entwichene Emigranten nebst ihren resp. Familien hier
mit e6àliter, und zwar zum tten, 2ten und Zten mal peremrvrie auf Donnerstag den 25ten Tag
Iunii 2. c. als welcher l'erminus ein- vor allemahl zu ihrerWiederanherostellrulg anberahmet und
unter der BedrLmmg citiret, daß, fals dieftlben in prLÑxa allhier sich nicht sistiren, gegen ihre Per
sonen, und wegen ihrer zurückgelassenen Sachen und Vermögen, denen gnädigsten Verordnungen
gemäß verfahren werden soll. Decretum Homberg den 4teu April 1767.
Lürftl. Heß. )lmt daselbst.
16) Es sollen Montags d01: 27ten April und folgende Tage in der ehemaligen Calkhofischen Behau
sung allster auf dem Brink, allerhand. Sachen, an goldenen und silbernen Uhren, preiiosis, Silber-
werk, Kupfer, Meßing, Mn, Eisen, Bett- und Tischbeinen, Kleidern, Betten, Porcellain, Glä
sern und Hölzerwerk, auch sonstigen Sachen, an den Meistbietenden gegen baare edictmäßige Be
zahlung verauctioniri werden; wer nun etwas zu erstehen Lust hat, bcv kan sich ermeldteu und fol
gende Tage daselbst Nachmittags 2 Uhr einfinden; und müssen die den Montag und Dienstag den
Mitwochen, und die den Donnei'ftag und Freptag erstandene Sachen den Sonna bei ld
abgehohlet, widrigenfals solche auf des Käufers Gefahr und Kosten anderwärts ausgfbotten
werden. Cassel den 6ten April 1767. GctUteus, vig. Ccanmâi&eais.
17) .AufAnsucheuHeinrich von Wehrden, eines Hochsürstt. Braunschweigischen in kenllon stehenden,
und in Amelunxen wohnhaften Sergeanten, dessen Ehefrau Anne Ilft Dorothea, gebohrne Ritter,
duschen, vor 6 Jahren von ihm gegangen, auch während ihrer Abwesenheit ein uneheliches Kind
zur Welt gebohren, und er seit der Zeit, ausser diesen, keine Nachricht von ihr erhalten, noch ih
ren Aufenthalt erfahren können, wird gemeldete, vom Evangelischen Lutherischen Ministerio der
Ctadt Huxar hiemir citiret und geladen, auf den 27^1, April, als welcher Termin ihr für den er
sten, und auf den 29ten Map, welcher ihr für den andern, und auf den 29^11 Iunii a. c, als wel
cher Termin ihr für den letzten gesetzet wird, Vormittages um 9 Uhr iil hiesigen Petri.Pfarr-Haofe
zu erscheinen, auf die angebrachte Klage, Rede und Antwort zu geben, und rechtliche Erkanntniß
zu gewärtigen. Sie erscheine rmn in obberahmten Terminen, oder nicht, so soll dennoch auf des
.Klagers ferneres Anrufen erkannt werden was Rechtens. Huxar den zoten Mart. 1761.
Evangelisches Lutherisches Ministerium hierselbft, und zu dieser Solche
besonders verordnete Commiisarü.
rg^Da unglücklicher weise am Montag, als den 6ten dieses, Nachmittags gegen z Uhr ein leinener
Beutel mit 10 St. Louisdors und etlichen Thalern Münze, auf der Obernenstadt auf dem Kirch-
Platz verlohren gegangen; so wird hiermit, wer dieses Geld gefunden, oder davon Nachricht ge
ben kan, gegen eine l.ouàlor Recompens, inständigst gebeten, dem Buchdrucker Lüdicke es m
-«zeigen.
*9) Derer diesjährigen Staats-und ^llöreL Calendersowohl rohe als gebunden, find Vermahlen
t« dem Waysen-Hauß und bey denen hiefigen Buchbindern annoch zu haben.'
2 °Ik' des Hern Pfarr Schultzen Kinder erster Ehe zu Nieder-Elsungen, ihre Antheil Wiesen
Mntterlicker Sens, unter dem Helleberge und dem Hart ohnweit Cassell gelegen, um eine gewisse
S>mnma ßjeldes verkauft; Wer was daran zu pràndiren vermeinet,kan sich Zeit Rechtens melden.
2i ) Bey dem Handelsmann Hrn. George Roftnbufch sind zu haben: feine Nürnberger Faden-Nudeln
i2 Pfund vor 1 Nthlr Nürnberger Zwetschen 22 Pf. Allendorfer Hirsen, 24 Pf. Waitzen - Grieß
H Pf- ksme Perlen-Gerste i$ Pf Carolin-Reiß i A Pf. weisse Stärcke 12 Pf. Haar-Puder 12 M
'1 22) Nach/