Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1766)

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a) Es wird b^ttt Piibllco hiermit bekannt gemacht/ daß aus den r^ten Februarii a. c. der 
Liciwrions-Tcrmin zu Verpfachkung des Herrschüsstl. Wirtshauses und Zugehörungen 
zu Wilhelmsthal vesigesitzct worden, wovon sodann dem MeUrstbiethenden, die Zulie 
ferung auf den folgenden neu May geschehen soll. Es haben sich also die Licitamen auf 
besagten izten Fedr. des Morgens um isUhrdeydernGcheimdm Kriegs-Rath Schmer 
feld zu melden; zugleich aber auch wegen gehörig zu leistender Camion sich mit den erfor 
derlichen Versicherungs-Documenten zu versehen 
Z) Nachdem vorwaltenden Umständen nach reiolvirstworden, daß dasHerrschafsil Vor- 
werck zu Wenigenhasungen von nächst bevorstehenden r Maytag an anderwärts verpfachtet 
werden solle, hierzu aber terminus licitationis auf Donnerstag den 6tm Martii a.e. bey 
Fürstl Kriegs/undDomainen Cammer anberahmt stehet; Als wird solches hiermit bekant 
gemacht, damit diejenige, welche solch Vorwerck zu pachten gedencken, sich alsdann des 
Vormittags mir obrigkeitlichen^ttellatiswegenJhrerVermögens,Umstände und daß sie 
die Land,Wirthschaft verstehen, alhier einfinden, nach Vernehmung derPacht,Conditi. 
onen ihrGebott thun und darauf das weitere erwarten mögen. Caffell den 6ten Febr. 
1766. 
Fürstl. Rrr'egs.und Domamerr-Lanimer daselbst. 
4) Es wollen sämtliche Erb,Interessenten der verstorbenen.Frau Jagd-Zeugmeisterin und 
ObersörsterinRosenchalinzu Hombressen, ihre annoch in communion habendes vor Lip- 
poidsbergAmts Sababurg liegendes Meyer- Gut, bestehend in einer räumlichen Wohnung, 
undzugehörigenScheuren, Stallungen auch anderen Gebäuden rc. Länderey, Garten 
und Wiesen, auch vkschiedewn Braulosen, gegen hinlängliche Camion auf instehenden 
Petritag a. c. vermeyern. Diejenige welche dazu Lust haben, können sich bey hiesigen 
Zagd-Gegenschreiber Noftnthal als dazu bestelken Curatore angeben, und sowohl die 
^uanmLttrls gualitXt der Meyerstücke imgleichen die Conditiones bey selbigem vernehmen. 
III. Citatio Creditorum, 
1) Nachdem die beyde hiesige Bürgere und Lohgerdere Justus Becker und Johann Hen 
rich Münscher, sodann der Zeugmacher Johann Henrich Missell und der verstorbene 
Zeugmacher Conrad Braun eine solche Schuldenlast contrahiret, daß deren unbeweg 
liche Gülher zu jener Tilgung bey weitem nicht anreichig seynd, mithin gegen dieselbe der 
Concurs-Process erkannt UNd ad liquidandum credita terminus (JUf Dienstag döN 8teN 
April a. L. anberahmct worden. Als wird solches hiermit öffentlich mit dem bedeuten be 
kannt gemacht, daß alle diejenige so an obbenannten Debitoren Justus Beckern, Jo 
hann Henrich Wäschern, Johann Henrich Misteln und Conrad Brauns Erben alhier 
noch einige Forderung haben möchten, und solche nicht bereits liquidirt haben; sich so 
gewiß in obbesagtem termino zu Rathhauß alhier Vormittags melden und ihre Credits 
behörig beurkunden, als im widrigen gewärtigen sollen, von diesem Concurs gänhlich ab* 
gewiesen zn werden. Herßfeld den 6ten Januar. 1766. 
Fürstlich-Heßrfches Stadt, Gericht daftlsten. 
L. Dl. Lrulsmsmr. 2)
	        

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