Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1766)

&tk3 ( 504 > <2 a3 
• quidiren und verificiren, auch weiter rechtliche Erkänntniß gewärtigen/ immassen sie hjer- 
; zu mittelst dieses peremtorie & iub pcena praeclusi citiret werden. Rotenburg den 
. iSten Novembr. 1766. Fursil. Hesien-Rhemfels. Amt das. 
z) Nachdem der Kaufmann, Johann Conrad Schwarzenberg, auf hiesiger Oberneustadt, 
mit seinen bereits sich angegebenen Creditoren einen gewissen Vergleich und respeQ. 
Haus-Verkauf getroffen, man aber vor dessen gebethenen Confirmaron nöthig erachtet, 
seine sämtliche Creditores ad Jiquidandum und Erklärung/ ob seidige/ in so weit es noch 
nichtgeschchen/fothanen Vergleich mit zu treffen gesonnen, oder nicht, anforderst edictali- 
. rer verabzuladen/und zudem Ende Terminus auf den 27ten Febr. a. 5 . präfigiret wor 
den; als wird solches allen und jeden, welche an besagtem Schwarzenberg etwas zu 
fordern haben, mit dem Bedeuten hiermit bekannt gemacht, um sich alsdann in praesixo 
auf hiesiger Fürst!. Franz Canzley Vormittags 10 Uhr, weniger nicht zu melden, und 
ihre Credita behörig zu liquidiren, ais auch sich auf gedachten Vergleich und respect. 
Haus-Verkauf zu erklären, oder widrigenfals zu gewärtigen, daß sie nicht weiter gehö 
ret/sondern mit ihren vermeyntlichen Forderungen pracludirt und abgewiesen werden 
sollen. §i§n Cassell den iHtenNov. 1766 
Hochfürsil. Heß. Franz. Lanzley das. 
4) Demnach der hiesige Weinschenh Christoph Friedrich Hyeronimus, ohnkangst ausge- 
tretten, und viele Schulden hinterlassen; als werden dessen angebliche Creditore« derge- 
stalten peremtorie & sub poena praeclusi hiermit Verab ladet, daß Sie in termino Dien 
stag den 2ten Decembris vor Fürst!. Stadtgerichte erscheinen, ihre Forderungen behörig 
liquidiren, und sich sofort weiterer rechtlichen Verfügung gewärtigen sollen. Decret. 
VZannsried den 2oten Oct. 1766. Stadtgerichte daselbst. 
5) Nachdem über des verstorbenen Kasten,Meister, Conrad Schwedcs, allhier, hinterlas 
sener Erben Vermögen, wegen überhäufter Schulden, an heutigem dato der concur 
sus creditorum erkannt, UNd ad liquidan dum credita terminus peremrorius auf Mitwo 
chs« den Uten Februarii des instehtNden I767ten Jahres anberaumet worden; als 
wird solches denen Creditoribus hiermit bekannt gemacht, damit sich' dieselben alsdann 
. bey hiesigem Adel von Malsburgischem Gerichte einfinden, was sie zu prätendiren ha- 
. den, behörig darthun, und was Rechtens erwarten können: Im Zurückbteibungs-Fall 
- aber sollen sie bey diesem Coneurs nicht weiter gehöret, sondern mit ihrer Nothdurst 
. ^räcludiret werden. Breuna den 4ten Novembr. 1766. 
H. VO . tTlüldner, Adel. v. Malsb. Gesamt,Amtmann. 
4) Nachdem über des Forstverwalter, Franz Grimms, hinterlassenes Vermögen allhier, 
... wegen überhäufter Schulden an heutigem dato der concursus creditorum erkannt, und 
ad liquidandum credita terminus peremrorius stuf Mitwochen den I iit’n Februarii des 
Lnstehenden i767ten Jahres anberaumet worden; als wird solches denen Creäiwribus 
hiermit bekannt gemacht, damit sich dieselben alsdann bey hiesigem Adel, von Mals- 
, turgischem Gerichte einfinden, was sie zu pratendrren haben, behörig darthun, und 
i- was Rechtens erwarten können; im Zurückbleibungsfatte aber sollen sie bey diesem Eon, 
, curs
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.