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aufnächstkommenden Petri-Taq 1767 anderweit zu verpfachten gesonnen; so könne»
diejenige, so willens ss.-d, diese Güther zu pfachten, sich in Frielingen bey dem dastge»
Verwalter Schlup melden, und dabey die weitere Conditiones vernehmen. Schrecks«
(ach den I4ten Nov. 1766. 8 A. E v. tNarfchall, Ilxor. & Mandatariu*
nomine der Geschwister von Rleiberc.
II. Citatio Edictalis.
i> Demnach der Herr Hof-Cammer-Rath Uckermann dahier, vermöge eines übergebene«
Conto-Current an dem ehemals zu Müb!hausen,tzernachgehends zu Ebeleben im Schwarz
burgischen wohnhaft aeweftnen Johann Wilhelm Fischer des hiesigen Bürger, Johann
Christoph Fischers Sohn, vor Waaren 25« Rthlr. i z ggl 2 Pf zu fordern, und um
einen Arrest auf dessen vatterliche Verlasscnschüft nachgesuchet, derselbe aber in dem auf
den 26ten Januar ad justificandum arrestura anberaumten Termino nicht er schienen,
dessen dermahliger Aufenthalt auch nicht aus sündig zü machen, dahero auf Hrn. Impe
trantis Anstehen die Edictal-Citation erkannt und anderweiter terminus zum Verhör
der Sache auf Dienstag den i6ten Decembr angesetzet worden; als wird der Johann
Wilhelm Fischer dergestalten hiermit peremton'e verabladet, daß er in pra-fixo vor hie«
sigem Fürst!. Stadtgerichte erscheinen, das nöthige verhandeln, und sich sofort weiterer
rechtlichen Verfügung, -der in dessen Entstehung gewärtigen solle, daß die Schuld vor
bekannt angenommen, und in contumaciam weiter, wie Rechtens, gegen ihn verfahren
werde, vecrer. Wannsried den Zten Nov. 1766. Stadtgerichte daselbst.
III. Citatio Creditorum.
1) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassell, fügen hiermit kund und zu wissen, wasmas-
ftn wir per scmendam vom 29ten Aug. st. a. über des verstorbenen Bürgers und Ca
melot, Fabricantens Beißheims und dessen nachgei. Wittib Vermögen den Concurs.
Proceß erkannt, und zugleich ad liquidandum credita term. auf den 2ten Dec. schiers-
künst. lud prsjud. pra?d. & perpetui iilentii pkäfigirt haben. Wir citiren, heische»
und laden demnach alle und jede bekannte und unbekannte Beisheimische Creditores hier
mit von Amts. Gerichts-und Rechts wegen zum iten, 2ten und zten, mithin ein. für
alle mahl, und wollen, daß ihr in pra?fixo Morgens 9 Uhr auf hiesigem Stadtgericht er
scheinet, den ptum lcgitimationis allenthalben berichtiget, sodann eure habende Forde
rungen und sonstige Ansprüche anreichig docirt, und der Behör liquidirt, auch was sich
überhaupt, denen Rechten nach, gebühret, verhandelt, mit der Vorwarnung, ihr erschei
net, unv thut solches alsdann oder nicht, daß ihr weiter nicht gehört, sondern gewiß mit
eueren Prätensionen und Ansprüchen präcludirt,und ein ewiges Stillschweigen auferlegt,
und in eueren Ungehorsam auf der geschickt erscheinenden Theilen Anrufen, Suchen und
Bitten, ferner ergehen und erkannt werden. W R. Sign. Cassell den sten Sept. 1766.
Bürgermeister und Rath daselbst.
L) Alle und jede, des Johann Jost Blackerts zu Baumbach Creditores, welche an beste»
inConcurs befangenen Vermögen einige Forderung zu haben vermeynen, sollen sich in.
Termino den i8tt» Dec. c. a, vor hiesigen Fürst!. Amte melden, ihre Forderungen li-
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