Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1766)

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Nachdem Wir denen 5upl,círeriden beyden Hos-Postmentiers Wagner und Koch hiermit nicht mir gilt 
digst zugestanden und erlaubet haben, daß Dieselben eine Gold - und Silber - Treffen - Fabrique ai 
eigene Kosten alhier anlegen können, sondern auch Gnädigst wollen, daß selbige von denen fü, 
Unsere Trouppen vorfallenden Lieferungen, nach Beschaffenheit ihrer Waaren und deren Preiße, 
' und in so weit es ohne Beeinträchtigung des, dem Gold-und Silber-Fabriquanteu Oes Coudn 
Gnädigst verliehenen Privilegii, geschehen kan, nicht ausgeschlossen seyn sollen: 
So haben diejenige, so es angehet, und besonders Uustre blondirungs - Lommiñion sich unter 
thänigst hiernach zu achten. Cassel den i7ten Qctobris 1765. 
Friedrich L. z. Hessen (L.s.) 
vt. Althauss. 
Gnädigstes Refcript für die beyden Hos-Postmentiers Wagner und Koch, ZN Anlegung einer Gold 
und Silberne Tressen Fabrique allster rc. 
4) Es ist zwar bereits in abgewichenem Jahre von der Behörde bekannt gemacht worden, wel- 
chergestalt Unsers Gnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Hochfürsil. Durchs, das dem hiesigem 
Lombard in Ansehung der Faust-Pfänder ehemahls ertheilt gewesene Privilegium exdufivum dahin 
in Gnaden erneuert haben , daß niemand, er sey auch wer er wolle, in hiesiger Staot erlaubt sey» 
solle, etwas auf Fanst-Pfander vorzuschiessen. Nachdem man aber nicht ohne allen Grund besorgt, 
daß diesem Gnädigsten Privilegio dennoch zu wider gelebt werde, und dahero bey der Leyh-Banca 
relotviret worden, daß demjenigen, welcher eine Kontraventionclenunoiiren wird, die Helfte von 
dem derselben gnädigst zugestandenem chanto des zu cousiHenden Vorschusses unter Verschwei 
gung des Nahmens von dem Lañirer ausgezahlt werden solle; So hat man dem Publico solches hier 
durch ohnverhalten wollen. Cassel den 14m, Ianuarii 1766. Aus hiesiger Leyh-Banco. 
5) Es ist das von Rohdisch.e Hauß in der untersten Eudtengasse, neben dem Cämmerer Hrn. Gran- 
didier und denen Neinboldischen Hrn. Erben gelegen, um eilte gewisse Summa Geldes verkauft; 
Wer nun was daran zu pratendiren oder näher Käufer zu stylt vermeinet, kan sich Zeit Rechteits melden. 
6) Es wird hiermit bckaimt gemacht, daß das vor einiger Zeit hier angelangte Piano & Forte, so 
nebst verschiedenen Zügen besonders mit einem neu-erfundenem Flötelt-Zuge versehen ist, soll aus 
gespielet werden, in so ferne die Zahl der Spieler, die aus 120 bestehen soll, vollzählig wird. 
Der Einsatz für jedes Billet betragt 2 grosse Thaler. Wer dieses schöne mullealisthe Instrument in 
Augenschein nehmen will, der beliebe sich auf dem Marställer Platz in Nro 724. wo auch die Ein 
lage geschiehet, einzufinden. Hierzu ist alltäglich die Stunde von n bis 12 Uhr. des Vormittags 
bestimmet, damit niemand einen vergeblichen Weg thun möge. Sobald die Anzahl der Hrn. 
Spieler vollständig seyn wird, soll der Tag des Ausspielens durch diese Zeitullg bekannt gemach 
' werden. Cassel den 8ten Ianuarii 1766. 
7) Wer von denen verstorbenen Gebrüdern Capitain und Fähndrich Strippels ein Erbe zu sey» 
glaubt, hat sich in termino Mittwochen den raten Febr. s. c. beym Garnisons-Auditeur Rembl 
zu Homberg, entweder in Person oder per Mandatarium inltruct. zu melden, und sich hinreichend 
zu legitimiren. Homberg den 2ten Jan. 1766. 
Fürst!. Heßisches Rriegs-Gericht, des löbl. von Donoppischen Regiments 
- - ' ' ' Vigore Commissionis 
5) Es haben des verstorbenen Zinn-Knopfmacher, Johann Friederich Siebrechls hinterlassene Erben, 
'ihr Wohlchauß, in der langet, Schencheilgasse, zwischen dem Beckermeister Hardmann und dem 
Brauer Mista gelegen, um eine gewisse Summa Gelbes verkauft; Wer nun daran was zu präte», 
diren hat, wolle sich Zeit Rechtens melden: 
9) Bey dem Koch Hrn. Müller, auf dem Pferdemarckt, iu des Hru. Schweitzers Behausung, find 
allerhand Sorten Backereyerr, Pastaren und Torten, tu billigem Pretß zu haben. «)
	        

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