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«o\ Nachdem die htcsíae zweyte Stadt-Dieners-Steñe vermahlen erlediget worden ; Als wird solches
hierdurch m dem Ende bekannt gemacht, damit derjenige, welcher solche Stelle anzntretten ml-
lens wäre, sich bey Bürgermeister und Rath alhier in Zeiten melden, und die werteren Conditio-
nes vernehmen möge. Hof-Geismar den uten Octobr 1766
Bnrgemelfter und Rath daselbst.
mt der in voriger Woche, in dem Meßhause, auf.hiesiger Oberneustadt,angefangenen Dücher-
Auction, wird heute Montag nachmittag um 2 Uhr fortgefahren werden, welches dem Pubüc,
hiermit zur Nachricht dienet.
' AVERTISSEMENTS.
n Es haben sich rwaren seit einiger Zeit verschiedene Personen um Privilegia zu Anlegung einiger Wol
len Fabriquen gemeldet: es sind auch in den Niederheßischen Landen an schicklichen Orten derglei
chen fabriquen unter Ertheilung vortheilhafter Freyheiten würkltch angefangen; nachdem aber
noch verschiedene andere Enwepreuneurs sich gemeldet, hingegen noch zur Zeit in der Niedergraf
schatt Catzenelnbogen dergleichen nicht vorhanden: So haben des Herrn Landgrafens Hochfürstl.
Durchlaucht sich aus Landesvatterlicher Vorsorge entschlossen, denjenigen, welche zu RheinfelK
elne nützliche Fabrique von allerley Wollenwaaren anzulegen willens, darzu auch im Stande sind,
'u Erleichterung eines solchen Vorhabens, die zu gedachtem Rheinfelß am Rhein gelegene Neu-
skadter Casernen unter gewissen Conditionen und Freyheiten einräumen, und sie dardurch in den
Stand setzen zu lassen, ohne anzuwendende schwere Baukosten und Verlust der darzu erforderlichen
sofort dw Fabrique selbst anzufangen, und sich des in sothanen Casernen befindlichen raumlu
Aon Gelasses darzu zu bedienen, diejenigen, welche sich dieser gnädigsten Entschliessung thesihaft
?n macken gedenken, l)aben sich zu Rheinfelß bey dem Rathund Reservaten Commiforio Gosel,all-
hier in Cassel aber beym Commercien-Collegio anzugeben, und einen Entwurf, wie sie eine solche
Cabria ne einzurichten gesonnen sind, und was für Privilegia sie darzu uorhlg zu haben vermi
nen n übergeben. Cassel d.27.Octobr. 1766. ^urjtl. Hep. Lommercren-Lolleg.das.
D/muack es sich, nach wiederholt vorgenommener genauen Untersuchung, genugsam zuTagekeget,
von denen mehresten Bewohnern und Haus-Eingesessenen hiesiger Residenz, der bey Abschaff-
mrd Einstellung des so schäd- als schandlichön Gasseubettelus gehofte und in allem Betracht schul
dige Bevtrag zu nothdürftiger Unterhaltung derer Armen und Nothlerdenden, weiche sich ohne
Allmosen entweder gar nicht oder doch nicht anreichend zw erhalten im Stande, nicht nur ausser
Auaen gesetzt, sondern auch von vielen dahin so gar gedacht wlrd,mnterwas für einem ungegruu-
de en Vorwand, das biß dahin etwa verhandreichte vermindert und gekürzt werden möge, wie dann
der Ee Theil ziemlich bemittelter Personen, bürgerlichen und andern Standes, unverantwort-
ti eberweise kaum so viel zur wocheiitlichen Armen-Steuer beytragen, als Sie sich euiem jeden Gas
senbettler vorhin darzureichen geschämt haben würden, noch andere aber die Christliche Pflicht ganz-
¡}j! verläuanen. mithin zu denen so löblichen als gemeinnützigen Armen-Veranstaltungen nicht ei-
f 0 “ S « lern befaunieii lieb«« verwende»: Jedoch die hiesige Armen-und Wayse.i-
Haus-Caffa durch die leiZter» Kriegs-Zeiten sowohl, als den bis auherogethane» wöchentlichen dt-
träcdllichen Zuschuß, an Capital »»d Zinsen dergestalt geschwächt und enervirt worden, daß solche
derMeicheu alleinig zu bestreite» und fernerhin zu eoutinuire» nicht vermag: Als findet man fich
äusserst aemfißigr, das Publicum überhaupt und eine» jeden hiefigen Einwohner und Haus-Eiiigt-
festenen Ii>«beso,idere, IN seiner Schuldigkeit und Pflicht gegei, die Armen Mid Durstigen, von de
ren Anlauf ma» fick auf deiien Straffen und in Sene» Hausern beruhigt findet, anzuweisen und
m 'N, unlerii, Mitist!- an eine ihren Umstünden und besitzende» Vermögen gemaffe ireywill,ge Ley!
a, f, „ochmalsten zu erinnern. Solle aber auch hierdurch, wider alles Vermuthen, Nichts v.-r-
fauae , mW von Unbarmherzigen i.ach .oie vor eii.e so edle Pflicht imd deren Ausübung »ich. an;
»kan r und befolgt werden wollen ; So werden die,e„,ge, welche fich hierum ferner lchuldig fin
den lasse», und der unterm allen Junii 17S; gnädigst emanirten Armen-Verordnung hinfuhr.