Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1766)

I. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpfachten sind. 
i) Es soll das Freyadel, von Huyhnische Guth zu Nieder-Beisheim, Amts Homburg, 
bestehend in 17 Homburger Vierteln Aussaat in jedes Felo, sodann gegen 
40 Fuder Heu, nebst Obst- und Gemüß-Gartens, deßgl. einer freyen Schsferey von 
200 und mehr Stück Schaafen, auch benöthigten Brennholtz und dergl. auf 6 nachein 
ander sorgende Jahre mit Vorbehalt der drey ersten Wandeljahre, mit oder ohne in 
ventario an ein mit guten attestatis versehenes subjectum von Petritag nechstfolgenden 
i?67ten Jahrs an, verpfachtet werden; wer nun hiezu Lust bezeiget, wollesich nmnech. 
stem zu Nieder-Beishckm auf dem Adel. Hofe melden, und die weitere Bedingungen 
vernehmen. Nieder-Beiöheim den roten Sept. 1766. 
2) Es 
Mit Hoch-Fürstlich-Heßischem gnädigsten PRIVILEGIO . 
1 766, 
3 ahr 
38 . 
Stück.
	        

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