I. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpfachten sind.
i) Es soll das Freyadel, von Huyhnische Guth zu Nieder-Beisheim, Amts Homburg,
bestehend in 17 Homburger Vierteln Aussaat in jedes Felo, sodann gegen
40 Fuder Heu, nebst Obst- und Gemüß-Gartens, deßgl. einer freyen Schsferey von
200 und mehr Stück Schaafen, auch benöthigten Brennholtz und dergl. auf 6 nachein
ander sorgende Jahre mit Vorbehalt der drey ersten Wandeljahre, mit oder ohne in
ventario an ein mit guten attestatis versehenes subjectum von Petritag nechstfolgenden
i?67ten Jahrs an, verpfachtet werden; wer nun hiezu Lust bezeiget, wollesich nmnech.
stem zu Nieder-Beishckm auf dem Adel. Hofe melden, und die weitere Bedingungen
vernehmen. Nieder-Beiöheim den roten Sept. 1766.
2) Es
Mit Hoch-Fürstlich-Heßischem gnädigsten PRIVILEGIO .
1 766,
3 ahr
38 .
Stück.