Montag -en 4ten August.
I. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpachten sind.
i) Nachdem resolvwet worden, daß die Herrschafftliche Mühle zu Liebenau, voninste-
hendem Maruni Tag, wird seyn der 11 te Novembr. an- anderweit verpachtet werden soll,
worzu dann rerminus licirarionis auf Sonnabend den zoten nächstinstehenden Monaths
Augusti auf Fürstlicher Kriegs- und Domamen- Cammer alhier anberahmt ist.
Als wird solches hiermit bekannt gemacht, damit diejenige, welche sothane Pfachtung
zu übernehmen Lust haben- sich aledann des Vormittags auf Fürstlicher Kriegs - und
Domainen, Cammer alhier einfinden, in Ansehung ihrer Vermögens - und sonstiger Um
stände, besonders daß sie Mühlen-verständige seyen, obrigkeitliche Attestate, ohne wel
che niemand zur liciraxion gelassen wird, xroäueiyen, sodann nach Vernehmung der Pfacht-
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