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L) Demnach zu anderweiter Verpachtung des Vorwercks zu Sachsenhagen T^inul
citationis auf Sonnabend den Lten nächstkünftigen Monaths Februarii anberahmet m
Len; Als wird solches hierdurch bekannt gemacht/damit diejenige, welche zu dieser Pack
Luug Lust haben, sich alsdann auf Fürstlicher Kriegs-und Domainen - Cammer alhii
des Vormittaas einfinden, rarione ihres^bisherigen Verhaltens und daß sie einer solch!
beträchtlichen Pachtung vorzustehen im Stande seyen, auch die erforderliche Camion fie
len unö fcötf Inventarium anschaffen können, obrigkeitliche Artelkara, ohne welche m
wand zur Imitation gelassen wird produdren , sodann nach Vernehmung der Pach
Condicionen ihr Gebott thun und darauf das weitere erwarten mögen. Cassel den 6lk
Lanuarii 1766.
Fürstlich,Hesiisthe Zxriegs- und Domainen*Cmttmet daselbsten.
II. Citatio Creditorurru
3) Nachdem über des beymHochlobl. zten Bataillon Garde gestandenen, in der Actioi
bey Pr. Minden gebliebenen Obersten Schönauer geringe Verlaffensch afft, wegen ft
geauserter Schuldenlast, der Conem'8 erkannt, und Terminus ad li^nidandum Credit
auf Montag den 24ten Mann h. a. peremtorie bestimmet worden; Alß wird solches ü!
len denjenigen/ welche an besagten Obristen Nachlaß einen gegründeten Anspruch zu Hz
ben vermeynen, hiermit zudem Ende öffentlich bekannt gemacht/ um in prXñxo ¡
gewöhnlicher Morgens-Zeit in Persohn oder durch anrejchend Bevollmächtigte bey M
als darzu ernannten Commiüario, so gewißallhier zu erscheinen/ und ihre Schulde!
prceteniiones der Behör zu liqiiidiren , als widrigenfalß zu gewärtigen, daß gegen d
Zurückbleibende ohne weitere Nachsicht mit der pr*clusion verfahren werden soll. Cc
sel den Zten Januar 3766. c. F. Apeü ? Vigore Commiilionif
2) Da des beym Hochlöbl. Zten Bataillon Garde gestandenen und in der Adion bey Bei
gen gebliebenen Majors von Canstein Erben, dessen Verlc.ssnschafft cum beneficio legi
& inventarü anzutretten sich erkläret/ und dahero um die deesalß erforderliche Edictai
Citationes zu erlassen gebethen, diesem Suchen auch statt gethan und Terminus ad t
gnidandum Oredita auf Dienstag den 2stcn Martii h.a. peremtorie bestimmet worden
So wird solches hierdurch zudem Ende öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen,!
an ersagten Majors Verlassenschaffr einen gegründeten Anspruch zu haben vermeynen
in praeExo bey Mir, als zur Sache verordneten Commiüario, allster ohnauöbleidlichuü
geschickt erscheinen, ihre Schuldforderungen behörig liguidiren, und darauf Rechtlich!
Bescheids gewärtigen, mit der Verwarnung, daß gegen die nicht erscheinende mit öf
vhusehlbühren prredufion verfahren werden soll. Cassel, denkten Januar. 1766.
c. F. Apell, Vigore CommiiTioni
3) Demnach über des verstorbenen beym Hochlöbl. 2len Bataillon Garde gestandenen m
jor8 von Keudel Nachlassenschafft, welche annoch in 6Z4 Rthlr 7l Kr. Sächsisch
und anderen \ Stücken bestehet, bereits bekannten passivomm halber, der Coneurs «
kannt, zu deren U^uidixung aber Terminus auf Mittwochen den 26ten Martii h. a.«
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