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an aus 3 oder 6 Jahr in Pacht überlassen werden. Wer nun Lust hat diese Stücke ent-
weder zusammen oder einzeln zu pachten, der wolle sich bey dem Herrschaft!. Wollenwiege!
Lauer, in derWildenmanns-Gasse wohnhaft, melden, und darauf sein Geboth thun.
2) Nachdeme die Pachtung des Frey < Adelich * Riedeselischen Guts zur Ludwigseck mit Pe-
tri-Tag dieses Jahrs zu Ende gangen, die anderweite Verpachtung aber bisher wegen
Abwesenheit meiner Herren Principalen und anderer Umständen halber nicht geschehen kön
nen, Dennoch aber wieder verpachtet werden soll, und dermalen nur aäminiüriretwird;
so wird solches hiermit und zu dem Ende dem Publico bekannt gemacht, daß der oder diejenige,
welche dieses Gut, wobey die Hintersassen die Dienste verrichten und das Inventarium an
Rind-Schaaf-und Schweinenvieh,Schief und Geschur baar bezahlt werden muß, zu pach
ten Lust hätten, sich zwischen hier undOstern bey mir oder aber auf demHaus Ludwigseck selb«
sten angeben, alles in Augenschein nehmen, weitere Conditiones vernehmen und bieten können
Dabey dienet zur Nachricht, daß ein solcher mit obrigkeitlichen Attdktis wegen seiner bis
herigen Aufführung und Vermögens-Umständen sich zu leZirimiren habe, als ohne welch
niemand dazu gelassen werden kan. Crßrod den 26ten Febr. 1766.
Freyherr!. Riedeselisches Samr-Gericht daftlbsten. Frick, ^uüitiarius.
z) Es sollen nachbemerkte, vor der Unterneustadt gelegene 4. Stadt-Wiesen, aufs neue zir
drey nacheinander folgende Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden. 1) Eim
Stadt-Wiese, die sogenannte Bleiche, bey dem Siechenhofe 2) Das Groß auf dem Sau-
plah. 3) Die Stock-Erlen-WieD 4) Die sogenannte Sauerwiese, oben am Forst.
Und wird dazu Lkitations-Termin auf den 2ìten Merz angesetzt, der nun auf ein oder
anders Stück mit zu biethen willens, kan sich Vormittags 9 Uhr bey hiesigem Stadl-
Gericht emfinden,und daselbst sein Gebot thun, gestalten darinnen der Meistbietende der
Zuschlags zu gewärtigen hat.
4) Nachdem auf wiederholtes Nachsuchen derer Wolckersdorfer Vorwerks-Bestander «
iblvitf worden, daß dieselbe, bis zu Ablauf gewisser Pacht-Jahre bey dem Vorwerk ge
lassen werden sollen, mithin der auf den uten September h. a. dieserhalb vorläufig ange-
seht wordene Lkitations-Termin wieder zurück gehet; als wird solches hierdurch bekam
gemacht. Cassel den uten Merz 1766.
Fürst!. Heßische Rriegs-und Domainen-Cammer.
5) Nachdem vorwaltenden Umständen nach, der auf den i gren hujüs zu Wiederverpach
tung des Herrschaftlichen Vorwerks zu Sababurg angesezte Lkitations-Termin nun-
mehro wieder aufgehoben worden; als hat man solches dem Pnblko hierdurch benachrich
Ligen wollen. Cassel den I Iten Merz 1766.
Fürst!. Heßische Kriegs und Domainen-Lammer daselbst.
II. Citatio Creditorum*
1) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich , Landgrafen zu Hessen,
Fürsten zu Hersseld, Grasen zu Catzeneknbogen, Dich, Ziegenhain, Nidda, Schaumburz