Lassclische
vlltty-îînd Kmmercten-MtMg.
Mit Hoch-Fürstlich-Heßlschem gnädigsten PRIVILEGio,
Montag den 4ten Februarit.
f und und zu wissen sey hiermit, daß im Namen Sr. Hochsürstl. Durchl. des Herrn Land
grafen zu Hessen Casse!, und des Herrn Landgrafen zu Hessen-Darmstadt Hochfurstl.
Durch!, zwischen ihren hierzu bevollmächtigten unterschriebenen wegen recissrocirijchtr Auslie
ferung beyderseitiger vessk-teurs folgende verbindliche Convention und Cartel unterm heutigen
Dato mietet und geschlossen worden. ..
k. Ist beliebet, daß alle und jede Deserteurs, welche von nun an von eimoder anderseits
sowohl inmals ausserhalb Landes befindlichen, oder an andere Mächte überlassenen Houppen,
sie mögenNameN haben, wie sie wollen, Cavallerie, Dragoner, Hulsarcn , Jager, Infan
terie » Artillerie, auch Garnisons Regimentern und Compagnien , auch den im Held befindli
chen Hcrren-und Officiers Knechten, und was sonsten der^rmcezu folgen pfieget, entwei
chen und austreten werden, sie mögen gebürtig seyn, woher sie wollen, wann selbige bey