Mit Hoch-Fürstlich-Hcßischem gnädigsten PRIVILEGIO.
i6.
Stück
Montag den 22km April
Landes-Verordnung.
Gottes Gnaden, wir Friedrich Landgrafzu Hessen, Fürst zuHerßfeld, Graf
zu Cayenelnbogen, Drey, ZLegenhayn, ZTlidda, Schaumburg, und Hanau rc. re.
Ritter des Rönigl. Groß-Äritta»mrjchen Ordens vom blauen
Hosenbande, re. re.
Wügen jedermanniglich in unseren Heßischen Fürstenthümern und solchen incorporirtm
W Graf-und Herrschaften nebst Entbietung unserer Gnade hiermit zu wissen : Demnach
die Bienenzucht in hiesigen Landen während der Kriegsjahre fast gänhlich in Abgang gera
then, Wir es aber als eine nützliche und unseren Unterthanen zum eigenen Vortheil gerei
chende Sache ansehen, wann solche wieder in Aufnahme gebracht werde: Als wollen und
verordnen Wir gnädigst hiermit, daß 1) Alle diejenigen Unterthanen, welche wenigstens
drei- Bienenstöcke beständig unterhalten und das Wachs gegen Bezahlung an unsere Be
amte