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I. Edictal-Citation,
i) Dtt bey dem löbl. Prinh Carlischen Infanterie-Regiment als Musquetier gestandene
Jacob Heinemann aus dem Roddebach bürtig, welcher imJulio a pr^c aus dem Lager
bey Herbern im Münsterschen nicht nur desertixet-sondern auch zugleich ein dem Lieute
nant Johann Rudolph Grau von bemeldtem Regiment zugehöriges Pferd mit Sattel
und Zeug mit hinweggenommen hat, wird hiermit Edtctaliter ciciret, um sich in termino
den iten Märh soni fumri so gewiß auf die gegen ihn angestellte Klage vor hiesigem
Fürst!. Amte, vernehmen zu lassen, als widrigenfalß zu gewärtigen, daß das libellatmn
vor richtig angenommen, und in Ansehung seines übrigen Vermögens weiter nach Vor-
sd risst der hiesigen Landesverordnung gegen ihn als einen Deserteur verfahren werden soll.
Germerode den 14. Decembr. 176z
Fürstl. Heßrsches Rhemfelstjches Amt daselbst.
Loli mann.
II. Citatio Creditorum.
1) Nachdem zu Ausfindigmachung des Status passivorum bey des ohnlängst verstorbenen hie-
sigen Bürgers und Tuchmacher Wendest Kumpenhans Hinterlassenschafft Terminus ad
liquiJandum Grejita auf Freytag den 27ten Januar 2. 5 . peremtolie bestimmet worden;
Als werden alle und jede, so an gedachter Kumpenhansischen Verlassenschafft einigen
Anspruch zu haben vermeynen, hiermit öffentlich citiret, daß sie in presixo vor hiesigem
Stadt-Bericht erscheinen, ihre etwa habende Forderung der Gebühr Rechtens liquldi-
ren, widrigenfalß aber sich gewister prLduston gewärtigen sollen. Cassel den 22ten Dec.
176z.
Bürgermeister und Rath daselbst.
in. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpachten seynd.
1) Nachdem in Gefolge gnädigster Resolution de dato Cassel, den zoten m. pr.dasHerr-
schastliche Vorwerck zu Nieder«Neuenstein von Petritag 1764. anderweit verpachtet
werden soll, wozu l'erminur licitationis auf Donnerstag den I2ten Januarii schierskünf-
tig bey Fürstlicher Kriegs - und Domainen - Capimer angesetzt worden. Als wird solches
hiermit bekandt gemacht, damit diejenige, welche dazu Lust haben sich in besagtem Ger
win des Vormittags alhier einfinden, anforderst raüone ihres bisherigen Verhaltens,
daß sie der Pfachtung gebührend vorzustehen, die erforderliche hinlängliche Gaution nebst
den Inventarien Geldern zu berichtigen im Stande seyen Obrigkeitliche Attestata, ohne
welche niemand zur Lidtation admitdrt wird, produdren, darauf die Gonditiones verneh
men, ihr Gebvtt thun, und das weitere erwarten mögen. Cassel den sten Decent
bris. 1763.
Fürst!. Heßische Rriegs-und Domairrerr,Cammer daselbsten.
2) Es will der Herr Verwalter Greponsein Guth zu Alten« Brunslar Amts Felsberg,
künfftigmPetritag verpfachten, bestehet aus Hauß und Hoffereyde 2 Hüffen Dienst frey
Lan-