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seyn, diejenige Juden aber, so mit Lxwa-Post, wie auch zu Pferd oder zu Fuß, ihre
Reise zu thun willens sind, alsdann nicht ehender , als nach geendigtem GOttesdieust, ab-
gehen sollen; So wird Euch diese gnädigste Erläuterung des obgedachten § xu der Ju-
den-Ordnung zur Nachricht und Achtung, auch mit dem injundfco hierdurch bekannt ge
macht , solche denen in dortiger Stadt und Amt seßhaften Juden behörig zu publicum
In dessen Verschung verbleiben Wir Euch gnädig und günstig geneigt- Cassel den r 6 ten
Tag Julii 1764.
! Fürstlr'ch-Heßische Regierung hrerselbst.
I. Citatio Creditorum»
3) Nachdem sich nicht allein aus dem, über des verstorbenen Apothecker Gerbers allhier
hinterlassenes Vermögen, errichteten inventario als auch aus sonstigen Umständen erge
ben, daß der Status passivorum solches allenfalls übertreffen möchte und man dannenhero
unterm 2ten hujus Oe« Concurs ex officio zu erkennen, vor nöthig gefunden. So wer
den alle diejenige, welche an demselben und dessen Vermögen einige Forderung haben,
und gegründete Ansprüche zu machen vermeynen, dergestalten hiermit edictaliter citiref,
daß sie in dem auf Montag den i4ten Januarii schierskünstig prxsigiríen Termino vor
hiesigem Fürst! Amt grtt Zeit entweder in Person, oder in so ferne es Auswärtige sind,
durch gnugsam Bevollmächtigte erscheinen, ihre Forderung gegen den bestellten Contra,
dictorem ad liquidum i'riwjen unb darauf Recht!. Erkänntnüß und Verfügung, andern
falls aber der ohnfehlbaren ?rTcluüon gewärtigen sollen. Borken den i4ten August 1764.
Fürstlich-Heßisches Amt daselbsien.
2) Nachdem man allhier mit des verstorbenen dey Jhro Hochsürstl. Durch!. Prinz Frie
derichs Löbl. Dragoner-Regiment gestandenen Obrist von Mannsbachs Frau Wittib,
in der Abrechnung begriffen ist, hingegen sich vormahlen bey Hochsürstl. Kriegs Colle
gio zu Cassel ein und andere Cre licores gemeldet, von welchen man nicht weiß, ob sie
befriediget worden oder nicht. Als werden diejenigen Creditores, welche an gedachtem
Hrn. Obristen von Mannsbach sel. noch etwas mit Recht zu fordern haben, hiermit
«dictaliter unö peremptorie citiret, daß sie ifyre Forderungen binnen zwey Monathen bey
allhiesigem Löbl. Regiment behörig liquiden, oder gewärtigen, daß nach Verfiiessung
solcher Zeit, selbige damft weiters nicht gehöret werden sollen. Schmalkalden den ajien
October 1764.
11. Sachen, so ausserhalb Cassel zu verpfachteli seynd.
ü) Demnach gnädigst befohlen und vor gut gefunden worden, daß das auf schierskünftlges
Früh-Jahr vacant werdende Frey-Adel. Treusch-Buttlarisch modo Fürst!. Hessen Phili-
pstha!. Guth zu Nösselröden, im Amt Sontra gelegen , auss nem und zwar an den
Meistbietenden wiederum verpfachtet werden soll. Und deme hier zu Terminus T.icirariomr
auf Montag den l Oten December dieses lauffenden Jahres, allhier in Barchfeld aus dem
Fürst!. Schloß zur Wilhelmsburg angesezt worden. Als wird solches hierdurch zu
dem Ende bekannt gemacht, damit diejenige so zu sothaner Pfachttmg Lüst haben,
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