Mit Hoch- Fürstlich - Heßischem gnädigsten PRIVILEGIO.
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Montag dm 29m October.
I. Citatio Creditorum*
i) Nachdem man nöthig findet, des ausgewichenen Martin Dörings und dessen zu Dor
la verlassenen Ehefrauen Statum passivorum zu untersuchen , wozu Terminus ad liquidan-
dum credita aus Montag den 26ten Nov schierskünstig pr^sigiri ist; Als werden alle
und jede, so eine gegründete Forderung an denante Schuldners zu haben vermeynen, in
pjzsixo zu gehöriger Rechts-Frühe vor hiesigem Gericht zu erscheinen, ihrem Händen
habende Documenta originaliter zu produciren, UM mithin den Punctum legitimationis zu
berichtigen, hiermit verabladet, mit dem Verwarnen, daß sie in Entstehung dessen pra>
cluäirt werden. Signatum gTiW&auscn / Oe» I8fen Octobr. 1764.
(L.S.) 8ürstlich-Heßtsches Gericht daselbst.
L) Wir