Mit Hoch- Fürstlich - Heßischem gnädigsten PRIVILEGlo ,
Montag den 6ten August.
I. LcU^al OtatiOn.
,) Nachdem der hier gewesene Bcckermeister Conrad Degenhard,ohnlangsi ohne Hinter
raffung Leibes Erben verstorben, und also dessen Nachlaffenschast, an seinen vor 15 Zäh
ren in dieFrembde gegangenen Bruder Johann Hermann Degenhard gefallen, dieser
aber in solcher Zeit, den Orth seines Aufenthalts nicht bekannt gemacht hat; Als wird
ersaater Johann Hermann Degenhard hierdurch ed ¿iditer citirc und solchergestalt vorge
laden, daß Er sich in Zeit von 6 Wochen, so gewiß bey hiesigem Stadt,Gericht ange
ben und die Verlaffenschafft in Empfang zu nehmen hat; Alß im widrigen zu gewärtigen,
daß da?Hänßgen und Garten, worauf verschiedene Passiva hassten, auf werteres Andrin
gen derer Creditorum, iub hasta verkaufst, OicGeditores davon befriediget, und das übrige
an die nächsten Freunde und Erben gegeben werden solle. Felsberg den 12 Julii 1764.
Bürgermeister und Rath daselbst.
ff« Ci.