Hauß gebracht werden soll. Wobei hierdurch weiter ohnverhülteü wird, daß dettsnzmi-
gen, welche sich wegen dieser Zeitung noch nicht gemeldet, solche aber annoch hakten
wellen, damit an Handen und mit vollständigen LxempKrien gedienet werden kan, indem
man in dieser Absicht über die ordinäreAuflage eine nahmhasste Anzahl drucken lassen.
Aeshalber also welche annoch dergleichen begehren, sich bey dem PossSchreider keusch
im Post-Hause angeben können, als bei welchem düse Zeitungen zü haben sind.
Übrigens aber werden diese aufs neue bestellte LxemMn^ebeü sowohl als die andere
ohbesagter maassm in die Häuser gebrachte Casslden 29km Dec. *763.
Fürjkl. Heßlsche Direction $ee ArmemdlVaijen-
*' und Fmdel-Hauses daselbst.
2) Nachdem der Lvmracl, welcher mit denen Gebrüdern Feldmann zu Kmreln , wegen
Sp isung 37 basier Universität seyenden L>r,pendlaren gemacht worden, mit Ab
lauf des Monaths May dieses Jahrs zu Ende- gehet: - So wird solches Hierdurch be
kannt gemacht, damit diejenige, welche von solcher Zeit an sothane Speisung zu über
nehmen und deshalb zu comrahiren willens sind, sich vor Ende des künftigen Monaths
kebrmri'l entweder allster auf Fürst!. Kriegs-und Domänen -Cammer bey dem Registra
tur Wüst, oder zu Rmcelnvey dem Renthmeister und vmveriÜLtL. Verwalter Meth sich
melden, die LcrnUmones vernehmen und ihre Erklärung darauf thun mögen.
Castell, den zten Januayi »764. r 0 -m . .. ; ,
8ürstl. Heßische stiege - und Domainen - Lämmer daselbst.
3) Demnach gnädigst rdolviret worden, daß zu Beförderung des Comrnercii zwischen
Cassel, Herßfeld und Fulda, ein Wochen.Schiff dahier angeleget, mithin die Anstal
tengemachtwerden sollen, daß dasslde wöchentlich auf einen gewissen Tag von hier ab
fahre und ankomme; So wird solches hiermit vorläufig bekam gemacht, damit der oder
diejenige Schiffer, so ein dergleichen Srchiff zu übernehmen gesonnen, sich bey Fürstli
chem Comknercien Collegio melden, die nähere Conditiones und die Ihnen so wohl in
Ansehung des Vorschlags in der Rück-und Vorladung, als auch sonsten zuzustehende
brnebci^ vernehmen und darauff weniger nicht auf die von Ihnen etwa zuthuende Vor
schläge das weitere dem Befinden nach gewärtigen mögen. .
Cassell , &fn ffen Januar» 1764. ,
Hesiisches Commercien - Collegium daselbsten.
4) Nachdem die Herrschafftliche Zoll - htcte Licent und andere dergleichen Geldabgaben
allster, dis dahero bey denen verschiedenen Erhebern, welche hin und wieder in der Stadt
wohnen, geschehen müssen, dieses aber nicht allein denen alhier befindlichen Handels-
und auswärtigen Kaufleuten, sondern auch denen Frembden' und durchpaHü enden
Fuhrleuten zu nicht g nnger Beschw.rung und Auffenthalt gereichet, wann dieselbe
mehr, itzie an einem solcher Orte , Abgaben zu thun haben, wie dann auch solches zu
Umttschlnffrn Anlaß geben kan, darunter aber zu remedircn gnädigst befohlen und sol
chem nach dr - EimWung. gemacht worden, daß die Zoll-^65-und l-icenr Bedien
ten von Mmtag den i 6 ten dieses an und fücohin sich beständig in dem sogennnten