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über deren Kinder, das zu Crumbach habende DienstsreyeGuth, so eine erbleyhe vom
Hrn. von Berleps ist, an den Meistbietenden gegen edictmäßige baare Bezahlung ver,
kauffen. Es bestehet dieses Guth, in einem wohl-condiàirren Wohnhauß, einer Mh
neuen Scheure, Stallung, einem abgesonderten Gebäude, Backhauß und zugemachter
Heffereide, 3^ Acker »zMttenGarten, 18 Acker 7 Ruten Wiesen, 127z Acker 3 Ruten
Land,( wovon das Winterfeld wohl bestell und besäet, und das Sommerfeld geackert)
nebst dem gemeinen Gebrauch, welcher aus einem Stück Wiese zu ohngefehr einem halben
Fuder Heu, einem stück Land l z Acker zu Gemüse und etwas zu Pflantzen bestehet, so«
dann dem Recht ein Pfirch von 200 Schaafen Trifftfrey. zu halten, und sind bereits über
voriges Gebott derer 2800 Rthlr. 52 Rthlr. mehr, mithin 2850 Rthlr geborten wor-
den. Wer nun hierauf ein mehreres zu bieten willens, wolle sich in Crumbach bey ge
dachter FrauHosräthin selbst oder aber in Cassel, in dero Behausung, auf dem Graben
bey dem Regierungs-i'rocuracoreHrn. Cuhn melden, sein Gebott thun und das nähen
vernehmen.
2) Es soll im Nahmen weyl. Sr. Hochsürstl Durch!, des Höchstseei. Printz Maximilian
hinterlassenen Fürst!. Bénéficiai Erben, der Erb-Antheil am Gericht Jesberg, mitOimi.
nal und Civil»Juriidiction, ungemessenen Fahr-und Hand-Diensten, Waldungen, Zehen
den, Hohen und Niederen Jagden und allen anderen recht und Gerechtsamen, auch Ge
bäuden, und unter anderen eine wohl eingerichtete Brandeweins,Brennerey, sodann die
besonders darzu Erblich gekauffte § theil an der Dorffschafft Elleroda aych mit Lnàl.
und CWA -Jurisdiction, und denen darzu gehörigen Waldungen, Zehenden und andern
xeiünentien, weniger nicht den gantzen Zehenden in der Uttershättser Feldmarck, und
die ebensals vom Stift 8t.?errizu Fritzlar Erblich erlangte Zehenden: Ferner die von
denen Herren von Löwenstein erblich erkauffte Hohe und Niedere Jagd, an den Meist
bietenden verkaufft werden.. Wer nun darzu entweder alles beysammen, oder ein und
anderes Stück zu kauffen Lust hat, der kan sich beym Hrn Regiments-Feldscheer Hun-
deshagen als Lursrore bonorum angeben, den specifiyuen Anschlag einsehen, und her
nach sein Gebott thun.
3> Es sollen des Johannes Schröders und dessen Ehefrauen, zu Rothendittmold, ihr von
Wasmuth und Walter erkaufte Viertel Hufe Land, so gnädigster Herrschafft Dienst-
und Zehendbar, dem Stifft Kauffungen aber Zinßbar, sodann ein Erb-Garten,an An
dreas Lorentz, und 2\ Acker Erbland an Jacob Rüdiger und Zoh. Becker gelegen, von
Obrigkeit und Amtswegen an den Meistbietenden öffentlich verkaufft werden. Wer
nun daraus bieten will, der kan sich in dem darzu ein für allemahl aus Montag den 18.
I'unii schierskünstig anberahmten Libations - Termin auf hiesigem Land-Gericht ange
ben und sein Gebott thun, wird ihm Kaufs gestattet werden. Cassell den 16. April 1764.
4) Es wollendes verstorbenen Kriegs-Mauermcister Kochs Erben, auf erhaltenes vecremm
alienandi ihre Behausung hinter dem Oberstenhoff. zwischen der Soldaten-Schulemiddcni
Schumacher Ludewig Götze gelegen verkaufen, und sind bereits 622 Rthlr. edictmäßig
- Geld daraufgebotten worden. Wer nun ein mehreres zu geben gesonnen, kan sich bey
dem Borrnund Ludwig Götze angeben und sein Gebott thun.
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