Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1764)

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II. Sachen, so in-und ausserhalb Cassel zu verkauffen seynd. 
1) Es wollen weil. desHrn. Geheimden Cammer-RachSm'lt nachgelaljene ^.rren Er 
ben alhier, Ihr ohnweit Cassel belegen es frey Adelich Guth Wmdhausen, bestehend 
i) aus einem neugebauten Wohnhause, dergleichen Scheuer, Pferde, Kühe und 
Schafstall, wovon die drey letztere im zweyten Stockwerck Zimmern und Boden 
spurt sind, einem Myerhauße, einem Backhauße und einem Schweinestall benedst dem 
Hofraum l Acker l6 Ruthen groß 2) Vierzehen und z Acker 17iRuthen Garten. 
3) I Acker 9 Ruthen Teichen. 4.) 62 ^ Acker s Ruthen Wiesen, s) 162^ Acker 
io Ruthen Länderey. 6) 59 5 Acker 1 Ruthe Wüsten. 7) 171 à Acker r s 4 Ruthen 
Waldung, von allen Beschwerden an Diensten, Contribution und dergleichen gleich 
andern frey Adelichen- Gütern bcfrcyet ( nur daß daß davon jährlich 12 Biertl. partim 
in die Rentherey-Casse und drey Viertel partim an das Stifft Kauffungen entrich 
tet werden:) sodann an dazu gehöriger contribuables Erbländerey. g) Ohngefehr 9. 
Acker 6 Ruthen Wiesen. 9) Dreißig Acker Länderey und endlich. 12) Einer frey 
en Schaftrifft vor zweyhundert Stück Schafe, samt allen dazu gehörigen sonstigen 
Recht und Gerechtigkeiten, so wie ihrer Herr Erblasser und Sie solche bis dahin be 
sessen , gegen baare eckämäßige Zahlung, jedoch die neue drittel Stücke und sonstige 
clevalvirte Müntzen ausgeschlossen, an den Meistbietenden verkauffen, und sind über die 
bereits gebothene 8722 Rthl 822 mehr, mithin überhaupt 9522 Rthlr geborten worden. 
Gleichwie nun in Ansehung derer unter obg dachten Hrn Erb imerestenten befindlichen 
. minorennen ersörderlich seyn will, bemeldtes Guth zum öffentlichen Verkaufs auszusehen 
und dem Meistbietenden sodann zuzuschlagen; Alß wird darzu terminus Ncitationis auf 
Mittwochen den 9ten a. c. dergestalten anberahmt, daß mit ermeldetem Gebort de 
rer 9522Rthlr alsdann der Anfang gemacht werden soll. Diejenige also, welche vors 
beschriebenes Guth cum pertinente zu erstehen gesonnen, können sich ersagten Tages 
auf Fürst! Regierung alhier coram Commiüi ns emfiuden, ihr Gedott thun und sodann 
der Meissdielhende der Xöjuäication gewärtigen. Sign Castell den izten Martü 1764. 
jri H. ttToç, Regterun§S->ecretariuà vigore Commission». 
2) Auf erhaltenes Decretum alienmäi wollen die Frau Hosräthin Cuhn als Vormünderin 
über deren Kinder, das zu Crumbach habende Diennfreye Guth, so eine erbleyhe vom 
Hrn. von Berleps ist, an den Meistbietenden gegen edictmäßlge baare Bezahlung ver 
kauffen. Es bestehet dieses Guth, in einem wohl-eonclitionit ton Wohnhauß, einer gantz 
neuen Scheure, Stallung, einem abgesonderten Gebäude, Backhauß und zugemachter 
Hoffereide, Acker > z Ruten Garten, 18 Acker 7 Ruten Wiesen^ 127 z Acker 3 Ruten 
Land, ( wovon das Winterfeld wohl befielt und besäet, und das Sommerfeld geackert) 
nebst dem gemeinen Gebrauch, welcher aus einem Stück Wiese zu ohngefehr einem halben 
Fuder Heu, einem stück Land ä z Acker zu Gemüse und etwas zu Pflànhen bestehet, so- 
dann dem Recht ein Pfirch von 222 Schaafen Trifftfrey zu halten, und sind bereits über 
voriges Gebott derer 2222 Rthlr 502Rthlr mehr, mithin 2522 Rthlr gebotten wor 
den. Wer nun hieraus ein mehreree zu vieten willens, wolle sich in Crumbach bey ge, 
dachter
	        

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