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dam Lust haben, können sich in besagtem 7 ermm des Vormittags a Hier einfinden,
ihr Gedott thun und daraus das weitere erwarten. Castell den 27. Martii 1764
Fürst!. Hessische 2 ^rre§s-und vomainen-Lammee daselbst.
IV. Sachen, so in-und ausserhalb Cassel zu verkauffen seynd.
1) Es wollen weil. dcsHrn. Gehermden Cammer-Rath Stirn nachgelassene Herren Er
ben alhier, Ihr ohnweit Cassel belegenes frey Adelich Guth Wmdhausen, bestehend
,) aus einem neugebauten Wohnhaust, dergleichen Scheuer, Pferde, Kühe und
Schaisiall, wovon die drey letztere im zweyten Stockwerck zu Zimmern und Boden
apurt sind, einem Meyerhauße, einem Backhauße und einem Schweinestall benebst dem
Hofraum l Acker 16 Ruthen groß. 2) Vierzehen und l Acker 17 à Ruthen Gatten.
3) l Acker 9 Ruthen Teichen. 4.) 62 5 Acker s Ruthen Wiesen. 5) r 62 5 Acker
10 Ruthen Länderey. 6) *9 £ Acker 1 Ruthe Wüsten. 7) 171 I Acker 15 1 Rmhen
Waldung, von allen Beschwerden an Diensten, Contribution und dergleichen gleich
andern frey Adelichen. Gütern besreyet ( nur daß daß davon^ jährlich 12 Biertl. partim
m die Rentherey-Casse und drey Viertel partim an das Stifft Kauffungen entrich
tet werden:) sodann an dazu gehöriger contribuable Erbländerey. 8) Ohngefehr
Acker 6 Ruthen Wiesen. 9) Dreißig Acker Länderey und endlich. 10) Einer frey
en Schastrifft vor zweyhundert Stück Schafe, samt allen dazu gehörigen sonstigen
Recht und Gerechtigkeiten, so wie ihrer Herr Erblasser und Sie solche bis dahin be
sessen, gegen baare ediÄmäßige Zahlung, jedoch die neue drittel Stücke und sonstige
devalvirtc Müntzen ausgeschlossen, an den Meistbietenden verkauffen, und sind über die
bereits gebothene 8722 Rthlr 822 mehr,mithin überhaupt 9 522 Rthlr. gebotten worden.
Gleichwie nun in Ansehung derer unter obgedachten Hrn Erd-tnteênten befindlichen
minorennen erforderlich seyn will, bemeldtes Guth zum öffentlichen Verkauff auszusetzen
und dem Meistbiethenden sodann zuzuschlagen; Alß wird darzu terminus licitationis auf
Mittwochen den 9ten May. a. c. dergestalten anberahmt, daß mit ermeldetem Gebote de
rer 9s22 Rthlr. alsdann der Anfang gemacht werden soll. Diejenige also, welche vor-
beschriebenes Guth cum pertmentüs zu erstehen gesonnen, können sich ersagten Tages
auf Fürsil. Regierung alhier coram Commuions einfinden, ihr Gebott thun und sodann
der Meistbiechende der Adjudication gewärtigen. Sign. Cassell den izten Martii 1764.
J. H. fcTToçj, RegietUNAS-Secretarius vigore Commillionis*
2) Aus erhaltenes vecretum alienandi wollen die Frau Hofrathin Cuhn als Vormünderin
über deren Kinder, das zu Crumbach habende Dienstfreye Guth, so eine erbleyhe vom
Hrn. von Berleps ist, an den Meistbietenden gegen edictmäßige baare Bezahlung ver
kauffen. Es bestehet dieses Guth, in einem wohl-conditioàen Wohnhauß, einer ganh
neuen Scheure, Stallung, einem abgesonderten Gebäude, Backhauß und zugemachter
Hoffereide, zz Acker 13Ruten Garten, 18 Acker 7RutenWiesen, 127z Acker 3 Ruten
Land,(wovon das Winterfeld wohl befielt und bejaet, und das Sommerfeld geackert)
nebst dem gemeinen Gebräuchlicher aus einem Stück Wiest zu ohngefchr einem halben
Inder