Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1764)

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Ausführe aber dem gemeinen Wesen, sonderlich den Künsten, am meisten nachteilig ist. 
Als habe bey Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn HochfürstÜchen Durchlaucht, wegen 
Anlegung crner Linnen - Manufaccur allhier in der Stade Herßfeld, und zwar unter 
meiner Aufsicht, unterthanrgste Vorstellung und Vorschläge gethan; Welche nichts an 
ders als die Beförderung Ihro Durchlaucht, höchsten Interesse, und damit verknüpftem 
Wohl Ihro getreuen Unterthanen zum Grunde und wahren Absicht haben, mithin die 
Sache so ausgcsonnen und eingerichtet, daß niemand imiLande an bisherigem Gewerbe 
und Nahrung der geringste Abbruch geschiehet, die Künste und Handlung dadurch auch 
selbst weit mehr wie zuvor in Aufnahme kommen, fürnemlich aber dem Armut und vie 
len Nahrungs-losen Menschen geholfen werde; Wie dieses mein gemachter Entwurf 
zeiget, und ich hiermit öffentlich versichere. 
Gleichwie ich nun zu erwünschter gnädigsten Resolution Hoffnung habe, und derselben in 
tiefster klnterrhanigkeit entgegen sehe; die schon eingetretene Spinne-Keit und andere 
Umstände mich aber jetzo schon nöthigen, auf den Anfang der Garn Herbeijchaffung zu 
denken; (als in soweit nach Masgabe gnädigster Landes-(Ordnung und Zunft-Arti 
kels -Briefen, mir und jedermann der Handel des Garns auch ohne weiteres Privilegi 
um oder Dispensation vor der Hand erlaubet und zugestanden ist.) So habe nöthig ge 
funden , dieses mein Vorhaben um so getroster hierdurch zur allgemeinen wissenschafft 
zu bringen, als mich kein' Zweifel die Abjagung der Gnade des Landes-Fürsten bei einer 
so augenscheinlich guten Sache fürchten lasset. 
Ich bitte und ersuche dannenhero jedermanniglich nach Standes-Gebühr respective hier- 
~ mit geziemend: Zu Beförderung dieser Sache gute Hand zu bieten. Und mache anbei 
bekannt: Daß ich denen Spinnern, und andern, welche Garn verkauffen, das bei den 
Zünften nicht brauchbar oder überflüssig ist, und doch sonst ausser Landes gehen würde, 
solches gegen baare Zahlung in iauffendcm Preis, wie es andere bezahlen, und in An 
sehung, daß sie es hierher in die Scadt bringen, noch etwas theuer abnehmen; Denen 
Armen, welchen es an Brod fehlet, recht gutes Rorn ( das von erlaubten Grten be 
komme) um möglichst billigen Preis und ohne weiteren Gewinn, als die Unkosten be 
tragen, davor vertauschen ; Die feiner, vester und gleicher wie gemeines Rauf-Garn 
gesponnene Garne, auch nicht nur nach ihrer Güte besser und recht wohl bezahlen, son 
dern auch noch darüber einen guten willen machen, und allen denen, so sich der feinen Spin 
nerei befieiffigen, und vorzügliches Garn zum Rauf liefern werden, neben d.r Bezah 
lungdeswerths noch etwas schenke»;; Denenjenigen aber, welche von wohl ausgehe 
cheltem guten weichen Flachs das mehreste und fernste beste Garn spinnen und einbrin- 
gen, zur Ergötzlichkeir vor ihren ausserordentlichen Fleis bis zehn Rchlr. auch noch ein 
mehreres geben will. 
Was die Zünfte selbst an feinern Garn, so Sie zur Arbeit, des groben sogenannten Rauf- 
Tuchs nicht wohl brauchen können, vorrärhig oder demnächst übrig habe»r, davor will 
ihnen gröberes, zu ihrer Arbeit besser brauchbares Garn so billig urrrtauschen, daß sie 
wohl zufrieden seyn sollen; So können auch die Weber-Meistere, welche Luft haben 
für mich um einen billrgen Lohn zu arbeiten, sich bei mir melden, und das dazu nöthi 
ge Garn abholen. Herßfeld, den 9. December, 176z. H. Bilstein. 
Beförderungen beym Hof-Staat. 
Der Rittmeister von Canitz und Lieutenant von Veltheim, beyde von der Garde du Corps, sind zugleich 
als Hof'Iunckers bestelt worden. v
	        

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