Mit Hoch-Fürstlich - Heßischem gnädigsten P R IVILEGIO,
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I, Citatio -Creditorunv
i) Nachdem der gewesene hiesige Hof-^ulicur Dussek vor einigen Monathen dahier verstor
ben, und die Werabfolgüng dessen geringfügigen -Lerlassenschaft an seine Mutter, als
' alleinige Erbin, ad incestato, nach vorgängiger Bezahlung derer Paslivorum, er-
kandt, zu Deren Liquidierung aber, rermmus auf Dienstag, den2oten Dec. h. a. xerem-
.. evrie bestimmt worden; So wird solches sämtlichen vuüekischen dreciitvrjdur hier
mit bekandt gemacht, und denensell en mjun^iret, in praefixo ihre zu haben vermeinende
Pmenfiones »bey Fürstl. Hof'Gericht lub poens prseelufigehülMidzulilimäüen; In
dessen