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7 ) Im Buchischen Hause, am Steinwege,, ist die Oberste Etage, bestehende, in zwey
Stuben, A Lämmern, Holtz-Gewülb und Stück Keller , aufbevorstehendes Neu-Zahr,
zu vermiethen.
8) Es wollen die Köhlerischen Erben, ihr auf dem Marckt stehendes Nebenhauß, künf
tige Ostern vermiethen; Wer darzu Lust hat, kan sich bey ihnen melden.
9) Es ist ein unterm Weinberg, gelegener Garten , worinnen eine bequemliche Wohnung,
vor einen Gärtner ^ befindlich, zu vermiethen.. Der Verleger gibt Nachricht.
V. . PersöM^ foBedieute verlangen.
1) Es wird bey dem Hoch,Adelich Malsburgifchen Gerichte zu Breuna, ein guter Gerichts-
Diener, je eher je lieber verlangt. Wer nun diesen Dienst anzunehmen gesonnen und
seines bisherigen Wohlverhaltens halben glaubhaffte Atteste beybringen kan, der wolle
sich bald möglichst bey vorgedachtem Gericht deshalb persöhnlich melden und dergleichen
Attestats mitbringen.
2) Zn eine stille Haußhaltung, aus der Obemeustadt, wird auf nächstkünfftigen Christtag,
eine gute Köchin, welche zugleich Waschen und Bügeln kan, auch über ihr voriges
Wohlverhalten, mit glaubhafften Attestaten versehen ist, gegen billigen Lohn in Dienst
verlangt.
Z) Eine Kindermagd, die mit Kindern, auch Nähen, und Waschen, gut umzugehen weis,
wird zu Christas in eine kleine Haußhaltung alhier, verlangt.
4) Es wird alhier in eine Haußhaltung, eine gute Küchen-Magd, welche mit Kochen,
auch Nähen und Bügeln Bescheid weiß, auf instehenden Christas in Dienst verlangt.
Der Verleger gibt Nachricht.
VI. Personen , so Dienste verlangen.
1) Ein junger Mensch, welcher im Rechnen und Schreiben wohl erfahren und von guter
Familie, suchet Dienste als Schreiber, oder aber die Bremer Handlung oder Ehlm-
Waaren, zu erlernen.
2) Eine Frauenspersohn, Don honetter Familie, welche in Nähen, Waschen und Bügeln,
auch allerhand Putzarbeit, erfahren, suchet bey einer Adelichen vame, Dienste als Cam-
wer-Zungfer. Der Verleger gibt Nachricht.
vn. Persohnen, so Capitalia auszulehnen gesonnen.
r) Es seind iooo Rthlr. gegen gerichtl. Obligation, zu verlohnen. Der Verleger gibt nä
here Nachricht.
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Vili. Noti-